Einfamilienhaus

München (ots)Laut Schätzungen sind in Deutschland rund fünf Prozent aller Grundstücke im Erbbaurecht vergeben und bebaut. Die Vertragslaufzeit beträgt meist 60 oder 99 Jahre. Der Deutsche Erbbaurechtsverband erwartet, dass 22 Prozent der Verträge bis zum Jahr 2030 auslaufen. Danach hat der Erbbaugeber wieder Anspruch auf sein Grundstück. Oft werden die Verträge dann verlängert, oder aber der Eigentümer verkauft das Grundstück an den Nutzer. Wenn der Erbbaugeber dieses jedoch selbst benötigt, müssen die Bewohner ausziehen und erhalten meist eine Entschädigung für ihr Haus.

In Bayern soll es ca. 1.100 solche Fälle geben. Meist handelt es sich um Wohnerbbaurecht, das der Freistaat vergeben hat. In vielen Fällen ist unklar, was geschieht, wenn die Verträge denn in Kürze auslaufen.

Der wohnungs- und baupolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Uli Henkel, äußert sich dazu wie folgt:

“Viele Menschen, die seit Jahrzehnten in ihren Häusern wohnen, leben aufgrund der bald endenden Laufzeiten ihrer Erbbaurechtsverträge in Unsicherheit. Nicht selten sind es Senioren, denen im hohen Alter zwangsweise der Umzug droht. Offenkundig weiß der Freistaat oft nicht, was er eigentlich will. Mal wurde den Hauseigentümern versprochen, dass sie in ihren Immobilien bleiben können, dann wurde jedoch auf einen Eigenbedarf hingewiesen und gesagt, der Freistaat benötige die Grundstücke künftig selbst, um darauf neue Wohnungen zu bauen.

Als AfD begrüßen wir zwar ausdrücklich jede Intensivierung des Wohnungsbaus, diese darf jedoch nicht auf Kosten von Menschen gehen, die dafür aus ihren Häusern geworfen werden.

Ich fordere die Staatsregierung auf, hier unverzüglich für rechtliche Klarheit zu sorgen und den Betroffenen so weit als irgend möglich zu ermöglichen, weiterhin zu akzeptablen Konditionen in ihren Häusern zu wohnen. Wohnungsbau darf insoweit also nicht zu Wohnungsverlust führen!”

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