Wie wir letzte Woche berichteten, wurden die Räume der AfD-Fraktion des bayerischen Landtags von der Staatsanwaltschaft München wegen einer Lappalie durchsucht. Dabei wurden auch grundgesetzwidrig die Räume von Abgeordneten betreten, die eine Immunität besitzen. Nun liegen uns die Stellungnahmen der offensichtlich politischen gesteuerten Beamten vor.
Wir verwiesen auch explizit auf die gesetzliche Auskunftspflicht nach § 4 des bayerischen Presserechts und einschlägige Urteile. Dabei fragten wir einige rechtliche Dinge bzgl. des Vorgehens der Staatsanwaltschaft, wie zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit, ab und auch den Kenntnisstand geltender Gesetze, die auch für die Staatsanwälte gelten, wie zum Beispiel der Schutzstatus von Mandatsträgern und deren Räumlichkeiten. Auch fragten wir, wer die Strippenzieher hinter der Durchsuchung waren, sprich Richter, Auftrag (Innenministerium) und ob den Beamten Schutz vor juristischer Verfolgung versprochen wurde.
Als Antwort erhielten wir – auch fristgerecht – nicht einmal den Versuch nur eine einzige unserer Fragen zu beantworten. Man ignorierte diese vollständig und schickte uns währenddessen so eine Art vorbereitete Pressemitteilung mit einem Scheinargument für die Durchsuchung (es wurde auf mangelndes Mitwirken der AfD-Fraktion verwiesen, wozu diese aber gar nicht verpflichtet ist), welche ggf. Redakteure der linksextremen Welt oder Ähnliches dankend und unkritisch abdrucken. Damit gaben wir uns aber nicht zufrieden. Denn wir stellten zu einer Situation klare Fragen und man schilderte noch einmal die Situation, auf welche wir uns bezogen. Gut, manche Menschen haben eine schlechte Bildung erfahren, darum fragten wir noch mal explizit nach.
Wieder antwortete uns, allerdings erst nach einem ausgedehnten Wochenende, Pressesprecherin und Oberstaatsanwälting (man glaubt es kaum) Anne Leiding. Diese teilte uns mit, dass unsere Fragen im Rahmen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs sämtlich beantwortet seien. Man konnte sich also noch nicht einmal dazu bemühen, bestimmte Dinge zu verneinen. Dies ist in Justizorganen eine übliche Vorgehensweise, wie uns bei einem anderen Fall bereits ein Insider mitgeteilt hat. Die Konsequenzen über das, was noch rauskommt oder vllt. den fragenden Journalisten schon bekannt ist, sind geringer, wenn man gar nichts sagt, als wenn man lügt. Da gibt es geltende Paragraphen mit potentieller Schutzwirkung, wie z. B. das Interesse der Behörde.
Es ist daher davon auszugehen, dass das bayerische Innenministerium eine Anweisung für diese Durchsuchung, welche ohne Zweifel unverhältnismäßig war, gegeben hat. Wir werden weiter in diese Richtung recherchieren und haben auch schon mögliche Kontaktpunkte gefunden.
Die Wahrheit und ihr Preis
Wie viel Meinungsfreiheit und Toleranz gegenüber Andersdenkenden gibt es in den deutschen Medien?
Eva Herman, beliebte Moderatorin und langjährige Nachrichtensprecherin der Tagesschau, vertritt öffentlich eine politisch unkorrekte Familienpolitik. Ihre Betrachtungsweise stimmt mit dem klassischen Feminismus nicht überein. Im Gegenteil: An vielen Stellen übt sie scharfe und fundierte Kritik an der feministischen Ideologie. Damit bricht sie ein Tabu und bringt die linksfeministische Szene gegen sich auf. Eva Herman soll aus der Tagesschau entfernt werden. Chef-Feministin Alice Schwarzer startet eine Denunziationskampagne gegen sie, die in den politisch korrekten Medien und bei Eva Hermans Arbeitgeber, dem NDR, ihre Wirkung nicht verfehlt. Es kommt zum Aufstand der Gutmenschen und zu einer regelrechten öffentlichen Hexenjagd gegen Eva Herman, bei der sie mit ungerechtfertigten Nazi-Vorwürfen konfrontiert wird. Eva Herman verliert daraufhin ihren Job als Nachrichtensprecherin der Tagesschau.
In der inzwischen schon beinahe legendären Johannes-B.-Kerner-Sendung kommt es vor laufenden Kameras und unter den Augen eines Millionenpublikums zu einer Art »Inquisitionstribunal« gegen Eva Herman, das mit ihrem »Hinauswurf« durch Kerner endet – und erneut ein vernichtendes Medienecho findet. Ihr berufliches Leben ist zerstört, als Mensch wird sie zur »Persona non grata«.
In diesem Buch gibt Eva Herman tiefe und sehr persönliche Einblicke in die schwerste Zeit ihres Lebens. Sie spricht offen über ihre Gefühle. Sie schildert die enttäuschenden und intoleranten Reaktionen sogenannter Freunde und Kollegen, und sie zeigt die rücksichtslosen Mechanismen einer fast unmenschlichen Medienwelt auf, die Züge einer Meinungsdiktatur offenbaren. Ein ungeahntes Maß an mangelnder journalistischer Sorgfalt, vor allem bei den sogenannten Leitmedien, lässt den Leser nicht unberührt. Eva Herman gewährt hier einen erhellenden Blick hinter die Kulissen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und der deutschen Medienwelt. Wie war das damals wirklich in der berühmten Kerner-Sendung? Was dachte Eva Herman während der Sendung? Wie erlebte sie Johannes B. Kerner, Senta Berger, Margarethe Schreinemakers und Mario Barth? Wie empfand sie den Aufstand der »Gerechten«, als sie etwas Unerhörtes tat: Sie vertrat ihre Meinung! Welches Medium verbreitete welche Unwahrheiten und wie wurde bewusst manipuliert? Wie kam es zu dieser rasanten Hexenjagd und was darf man in Deutschland heute eigentlich noch gefahrlos sagen?
Als juristischer Laie sage ich aus dem Bauch heraus: Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, und diese Vermutung stelle ich nicht erst seit heute an.
Der Spiegel hat kürzlich die AfD als extrem rechte Partei bezeichnet. Sind wir uns einig, daß die NSDAP extrem rechts war? Dann ist also die AfD von gleicher Art? Oder ist sie tatsächlich konservativ (und vernünftig, eine Sonderstellung im Bundestag) und der Spiegel verharmlost die Nazizeit in unerhörter Weise? Ist die Spiegel-Äußerung eine strafbewehrte Beleidigung? Der Hass und die Hetze auf eine demokratisch legitimierte Partei ist unfassbar, und ich bin froh, nicht mehr in diesem Land leben zu müssen.