Landtag BayernLandtag Bayern

Wie wir letzte Woche berichteten, wurden die Räume der AfD-Fraktion des bayerischen Landtags von der Staatsanwaltschaft München wegen einer Lappalie durchsucht. Dabei wurden auch grundgesetzwidrig die Räume von Abgeordneten betreten, die eine Immunität besitzen. Nun liegen uns die Stellungnahmen der offensichtlich politischen gesteuerten Beamten vor.

Wir verwiesen auch explizit auf die gesetzliche Auskunftspflicht nach § 4 des bayerischen Presserechts und einschlägige Urteile. Dabei fragten wir einige rechtliche Dinge bzgl. des Vorgehens der Staatsanwaltschaft, wie zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit, ab und auch den Kenntnisstand geltender Gesetze, die auch für die Staatsanwälte gelten, wie zum Beispiel der Schutzstatus von Mandatsträgern und deren Räumlichkeiten. Auch fragten wir, wer die Strippenzieher hinter der Durchsuchung waren, sprich Richter, Auftrag (Innenministerium) und ob den Beamten Schutz vor juristischer Verfolgung versprochen wurde.

Als Antwort erhielten wir – auch fristgerecht – nicht einmal den Versuch nur eine einzige unserer Fragen zu beantworten. Man ignorierte diese vollständig und schickte uns währenddessen so eine Art vorbereitete Pressemitteilung mit einem Scheinargument für die Durchsuchung (es wurde auf mangelndes Mitwirken der AfD-Fraktion verwiesen, wozu diese aber gar nicht verpflichtet ist), welche ggf. Redakteure der linksextremen Welt oder Ähnliches dankend und unkritisch abdrucken. Damit gaben wir uns aber nicht zufrieden. Denn wir stellten zu einer Situation klare Fragen und man schilderte noch einmal die Situation, auf welche wir uns bezogen. Gut, manche Menschen haben eine schlechte Bildung erfahren, darum fragten wir noch mal explizit nach.

Wieder antwortete uns, allerdings erst nach einem ausgedehnten Wochenende, Pressesprecherin und Oberstaatsanwälting (man glaubt es kaum) Anne Leiding. Diese teilte uns mit, dass unsere Fragen im Rahmen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs sämtlich beantwortet seien. Man konnte sich also noch nicht einmal dazu bemühen, bestimmte Dinge zu verneinen. Dies ist in Justizorganen eine übliche Vorgehensweise, wie uns bei einem anderen Fall bereits ein Insider mitgeteilt hat. Die Konsequenzen über das, was noch rauskommt oder vllt. den fragenden Journalisten schon bekannt ist, sind geringer, wenn man gar nichts sagt, als wenn man lügt. Da gibt es geltende Paragraphen mit potentieller Schutzwirkung, wie z. B. das Interesse der Behörde.

Es ist daher davon auszugehen, dass das bayerische Innenministerium eine Anweisung für diese Durchsuchung, welche ohne Zweifel unverhältnismäßig war, gegeben hat. Wir werden weiter in diese Richtung recherchieren und haben auch schon mögliche Kontaktpunkte gefunden.

Newsletteranmeldung

Werbung

Artikel-Ende


Auf deine Mithilfe kommt es an!

Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.

Diese Arbeit ist nur mit deiner Unterstützung möglich!

Helfe mit und stärke kritischen, unabhängigen Journalismus, der keine Rundfunkbeiträge oder Steuergelder bekommt, und keinen Milliardär als Finanzier hat. Als Journalist bin ich nur der Wahrheit und der Wissenschaft verpflichtet. Doch daher bin ich auch auf die freiwillige Unterstützung meiner Leser angewiesen.

Herzlichen Dank im voraus!

Per PayPal. 

Alternativ via Banküberweisung, IBAN: BE02 9741 0271 6040 BIC: PESOBEB1 (Kontoinhaber: Stefan Michels)

Ein Gedanke zu „Durchsuchung bei bayerischer AfD-Fraktion: Gab das Innenministerium den illegitimen Durchsuchungsbefehl?“
  1. Als juristischer Laie sage ich aus dem Bauch heraus: Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, und diese Vermutung stelle ich nicht erst seit heute an.
    Der Spiegel hat kürzlich die AfD als extrem rechte Partei bezeichnet. Sind wir uns einig, daß die NSDAP extrem rechts war? Dann ist also die AfD von gleicher Art? Oder ist sie tatsächlich konservativ (und vernünftig, eine Sonderstellung im Bundestag) und der Spiegel verharmlost die Nazizeit in unerhörter Weise? Ist die Spiegel-Äußerung eine strafbewehrte Beleidigung? Der Hass und die Hetze auf eine demokratisch legitimierte Partei ist unfassbar, und ich bin froh, nicht mehr in diesem Land leben zu müssen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert