++ CDU-Fraktion fordert Rechtsklarheit durch Anpassung des Landesrechts
++ Medizinische Untersuchungen müssen auch gegen den Willen von Häftlingen möglich sein
Burkard Dregger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:
„Unsere Polizei braucht Rechtsklarheit über medizinische Untersuchungen und Coronatests auch gegen den Willen von Abschiebehäftlingen. Das bestehende Berliner Gesetz über den Abschiebegewahrsam ist hier lückenhaft, die bundesrechtliche Vorgabe nicht eindeutig. Es ist daher bedauerlich, dass die rot-rot-grüne Koalition sich heute im Innenausschuss geweigert hat, das Landesgesetz anzupassen und eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen.
Der Fall eines litauischen Häftlings von Januar verdeutlicht die Dringlichkeit. Nach seiner Verweigerung eines Coronatests als Voraussetzung für die Einreise in sein Heimatland musste er aus dem Gewahrsam entlassen werden. Das darf sich nicht wiederholen. Von daher werden wir uns hier weiter für eine Regelung einsetzen.“
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