Die Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin Dr. Kristin Brinker zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin:
Das Gericht hat festgestellt, dass der Verfassungsschutz die Rechte der AfD verletzt hat. Der Dienst konnte seine Aussagen über den aufgelösten Flügel nicht belegen und darf sie nicht wiederholen.
Folgerichtig wurde der im Mai mit großem Tamtam vorgestellte Bericht inzwischen klammheimlich von der Webseite der Behörde entfernt. Was ist das für ein Nachrichtendienst, der seine Aussagen nicht belegen kann?
Diese Instrumentalisierung des Dienstes gegen die demokratische Opposition muss beendet werden. Die Alternative für Deutschland steht auf dem Boden des Grundgesetzes.