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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wird am 28. September 2022 über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 verhandeln. Die Sitzung ist öffentlich. Die Ladungen an die Beteiligten werden aktuell versandt. Von den insgesamt 35 beim Landesverfassungsgerichtshof eingereichten Einsprüchen gegen die Berliner Wahlen sollen zunächst vier verhandelt werden. Dabei handelt es sich um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie der politischen Parteien Die PARTEI und AfD. Diese Verfahren sind geeignet, alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken. Über weitere Wahlprüfungsanträge soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

In der mündlichen Verhandlung sollen die Themenkomplexe „Wahlfehler“, „Beeinflussung der Sitzverteilung“ und „Rechtsfolgen“ erörtert werden. Die Beteiligten werden Gelegenheit erhalten, zu dem Wahlgeschehen, möglichen Versäumnissen und damit verbundenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen und ihre Rechtsauffassung vorzutragen. Eine Entscheidung wird an diesem Tag von den neun Verfassungsrichterinnen und -richtern voraussichtlich noch nicht getroffen. Hierfür hat das Gericht gemäß § 29 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) drei Monate Zeit. Die Verkündung der Entscheidung wird ebenfalls öffentlich sein. Sollte ein Verkündungstermin anberaumt werden, wird dieser zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.

Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten – dazu gehören gemäß § 41 VerfGHG neben dem jeweils Einsprechenden u.a. auch der Präsident des Abgeordnetenhauses, die zuständigen Vorstehenden der Bezirksverordnetenversammlungen, die Senatsverwaltung für Inneres, die Landeswahlleitung, die Bezirkswahlleiter:innen sowie die betroffenen Bewerber:innen, die Abgeordneten und die Bezirksverordneten – wird die Verhandlung in der Freien Universität in Berlin-Dahlem stattfinden:

Großer Hörsaal (B.001) der Freien Universität Berlin,
Arnimallee 22, 14195 Berlin

Alle Verfahrensbeteiligten sind gemäß § 40 VerfGHG berechtigt, an der Verhandlung teilzunehmen. Die Sitzung beginnt um 11:00 Uhr.

Für die Vertreter:innen der Presse gelten besondere Akkreditierungsbedingungen, die am Ende dieser Pressemitteilung erläutert werden.

Im Rahmen der Kapazitäten können auch Bürger:innen an der Verhandlung teilnehmen; die Anzahl der für sie zur Verfügung stehenden Sitzplätze ist beschränkt und hängt auch davon ab, wie viele Beteiligte erscheinen werden. Insgesamt fasst der Saal 570 Personen.

Klarstellend wird erneut darauf hingewiesen, dass es in den Wahlprüfungsverfahren vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof ausschließlich um die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen geht. Über die Wahlen zum Bundestag und deren Gültigkeit entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren.

Dazu erklärt der Generalsekretär der Berliner CDU, Stefan Evers: „In wenigen Wochen wird über die Berliner Chaos-Wahlen vor dem Verfassungsgericht verhandelt. Angesichts des historischen Organisationsversagens des Senat wird es sehr wahrscheinlich zu Wiederholungswahlen kommen. Die Zeit des Nichtstuns für Frau Giffey & Co. ist jetzt vorbei. Angesichts der knappen Fristen muss der Senat unverzüglich Vorbereitungen für eine mögliche Neuwahl treffen sein, damit die nächste Wahl in Berlin nicht wieder in einem Desaster endet. Alle nötigen Weichen müssen jetzt gestellt werden. Die CDU hat hierzu bereits vor Monaten umfangreiche Vorschläge gemacht. Ich fordere Frau Giffey auf: Schluss mit Kopf in den Sand – setzen Sie endlich alles daran, dass Berlin auf eine Wahlwiederholung vorbereitet ist!“

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Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

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