Reichstags

Aus der Sitzung des Senats am 27. Oktober 2020:

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die neunte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende Änderungen:

  • Es wird klargestellt, dass sich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf den näher benannten Straßen ausschließlich auf Fußgängerinnen und Fußgänger bezieht.
  • Die Straßen werden um weitere ergänzt und der Übersichtlichkeit halber in einer Anlage zur Verordnung aufgelistet.
  • Ab einer Teilnehmer*innenzahl von 20 Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel greift die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Hochschulen haben ihren Publikumsverkehr bis zum 31. März 2021 zu untersagen. Ausnahmen gibt es da, wo kein digitales Format möglich ist: Laborräume, medizinisch-klinische Lehre, künstlerischer Unterricht, Sportpraktischer Unterricht, Einführung von Studienbeginnenden.
  • Die Personenobergrenzen für Veranstaltungen werden auf 500 Personen im Freien und 300 Personen in Innenräumen festgelegt. Nach Prüfung eines Hygienekonzepts durch die zuständige Senatsverwaltung kann diese Beschränkung geändert oder aufgehoben werden.
  • Tankstellen, Bäckereien oder Verkaufsstellen auf Bahnhöfen etc. dürfen bestimmte Waren, wie etwa Backwaren, Blumen und Zeitungen auch zwischen 23 und 6 Uhr verkaufen.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft.

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