Kai Wegner

Kaum ist CDU-Bürgermeister Kai Wegner im Amt, holt er die antifaschistische und ungeprüfte Moralkeule heraus, womit er sich für sein Amt diskreditiert. Denn Wegner verbreitet hier Fakenews und Unwahrheiten. Es handelt sich um Desinformation und politischer Hetze.

Immer wieder hat Wegner in der Opposition bekundet, dass er keine gemeinsame Sache mit Linksextremisten machen würde. Dennoch bringt er mit deren parlamentarischen Vertretern immer wieder gemeinsame Pressemitteilungen heraus und eignet sich nun auch ihr politisches Dogma an. Dabei hat er sich am 10. Mai um die Märchen bzgl. der Bücherverbrennung im NS-Staat unrühmlich gemacht.

In einer veröffentlichten Presseerklärung der Senatskanzlei erklärte Wegner: “Die Nationalsozialisten verbrannten mitten in Berlin, aber auch in ganz Deutschland gezielt Werke von Autoren, die sie für politisch unerwünscht erklärten, darunter viele jüdische und andersdenkende Schriftsteller.” Eine Lüge und Falschbehauptung.

Korrekt ist, laut der deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone/ Deutschen Demokratischen Republik, Liste der auszusondernden Literatur, Toppenstedter Reihe 1,2,3,8 (Nachdr. d. Ausgaben Zentralverlag Berlin 1946,1947,1948,1952) Uwe Berg, Toppenstedt 1983 wurden am 10. Mai 1933 an manchen, nicht allen, deutschen Universitäten pornografische und politisch missliebige Bücher verbrannt. Dabei handelt es sich vor allem um Aktionen übermotivierter Studenten.

Doch die eigentliche Bücherverbrennung begangen keineswegs die Nationalsozialisten. Einem Befehl des obersten Chefs der sowjetischen Militärverwaltung aus dem September 1945 folgend, wurde am 13. Mai 1946 der »Befehl Nr. 4« des alliierten Kontrollrats erlassen, der die Einziehung von Literatur und Werken »nationalsozialistischen und militaristischen Charakters« betraf. Dazu gab die »Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone« amtlich verbindliche Listen der auszusondernden Literatur heraus, die auch in den Westzonen der Amerikaner, Franzosen und Engländer galten. Während man auf westlicher Seite sonst den ehemaligen kommunistischen Alliierten nicht mehr über den Weg traute, glaubte man hier wohl sich auf die Gründlichkeit des ehemaligen ideologischen Hauptfeindes der Nationalsozialisten bei der Ausmerzung unerwünschten Gedankengutes verlassen zu können.

Man wurde nicht enttäuscht. Die erste Liste vom 1. April 1946 war ein dicker Wälzer, der 13223 Bücher und 1502 Zeitschriften enthielt, die vernichtet werden sollten. Am 1. Januar 1947 schrieb die »Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone«, daß die Liste allenthalben mit Zustimmung aufgenommen worden sei. Es seien etwa 20 größere Pressebesprechungen über sie erschienen, in denen sämtliche politischen Parteien in den verschiedenen Zonen zu Worte gekommen seien: Sie urteilten einmütig, daß der von den Bearbeitern eingeschlagene Weg der richtige gewesen sei, da er gleicherweise den Interessen in der demokratischen Neuerung des deutschen Lebens mit den Erfordernissen der Wissenschaft Rechnung getragen habe. Grundsätzliche Einsprüche seien von keiner Seite erfolgt. Man legte Wert darauf, daß die Tatsache, daß ein Buch in dieser Liste nicht aufgeführt war, keinesfalls als Entschuldigung dafür gelten konnte, daß der verantwortliche Leiter einer Bibliothek oder einer Buchhandlung dieses oder ein anderes nicht erwähntes Buch schädlicher Tendenz zur Ausleihe oder zum Verkauf bringen könnte.

Es ging aber nicht nur um »faschistische oder militaristische Bücher, Werke, die politische Expansionsgedanken enthielten, nationalsozialistische Rassenlehre vertraten oder sich gegen die Alliierten wandten«. Ohne daß die Titel einzeln aufgeführt wurden, verbot man gleich auch sämtliche Baupläne für Modelle von Flugzeugen, Kriegsschiffen oder Kriegsfahrzeugen und so gefährliche Bücher wie das Buch von Fritz Fischli, Aeronautische Meteorologie aus dem Jahre 1924. Ernst Jüngers Bücher fielen genauso unter das Vernichtungsgebot wie bestimmte Werke von Martin Luther und die gefürchteten Erinnerungen von Überlebenden der russischen Revolution von 1917-20.

Sogar schon vor 1914 erschienene Bücher wurden eingezogen, wenn das Thema nicht paßte, ein Zeichen, daß es gar nicht allein um den Einzug von Erzeugnissen mit NS-Gedankengut ging, sondern um eine generelle Umerziehung, Gemäß den Grundsätzen der Besatzungsmächte enthielt die komplette Reinigung der deutschen Literatur ab 1948 auch Verbote für germanische Götter- und Heldensagen genauso wie für Bücher über septische Chirurgie, Die deutsche Kurzschrift wurde gnadenlos zur Gefahrenquelle erklärt wie auch das Mitteilungsblatt des deutschen Holzarbeiterverbandes oder Anleitungen für Kleingärtner. Zigarettenbilder für Sammleralben, die eine ganze Schülergeneration fleißig zusammengetragen hatte, wurden massenweise vernichtet und sind inzwischen begehrte Sammlerstücke geworden. Pech hatte auch, wer Lehrbücher für den Boxsport besaß, denn ab 1948 waren auch sie zu vernichten. Der Judo-Sport, ein Gebiet, auf dem die Deutschen vor 1939 führend waren, war ohnehin untersagt. 

Der dritte und letzte Nachtrag erschien am 1. April 1952, dieses Mal bereits vom Ministerium für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik ausgegeben. Zu den nun auch noch zu vernichtenden gefährlichen Literaturstücken gehörten so entscheidende Zeitschriften wie Der bayrische Viehhändler, Ein pikanter Eintrag auf der Verbots liste war Henri NANNEN. Obwohl der linksstehende »Kraftprotz des deutschen Nachkriegsjournalismus« (Süddeutsche Zeitung) mit Lizenz der Alliierten bereits 1948 aus der Jugendzeitschrift Zickzack die Illustrierte Stern ins Leben gerufen hatte, wurde noch fünf Jahre später sein Buch Störungsfeuer von M17 aus dem Jahre 1943 verboten und zur Vernichtung bestimmt. Insgesamt wurden schließlich etwa 35000 Titel »ausgemerzte Diese Zahl ist noch um einiges nach oben zu korrigieren, da man über ganze Bücherreihen und Zeitschriften »Gruppenverbote< verhängte, die dann für alle Auflagen, Ausgaben und Jahrgänge (bei Zeitschriften) galten. Bescheiden urteilte man bei der »Deutschen Verwaltung für Volksbildung«, »daß die vorliegenden Listen der auszusondernden Literatur sehr zur Bereinigung der deutschen Literatur beitragen werden«.

Wegen der äußerst breit angelegten Literaturvernichtungen kam es zu umfangreichen Einsprüchen von Verfassern und Verlegern, die sich zu Unrecht verfolgt fühlten. Bis 1948 gelang es immerhin, 10 Bücher von bis dahin über 30000 Einzelverboten wieder zugelassen zu bekommen, was einer Erfolgsquote von 0,03 Prozent entsprach – ein symbolischer Wert, der an die Ergebnisse von Wahlen in Diktaturen erinnert. Betroffene sprachen deshalb von einem »Hexenhammer der deutschen Literatur« in Analogie zur berüchtigten Anti-Hexen-Anleitung des Mittelalters.

Zahlreiche in den Verbotslisten aufgeführte Titel rufen beim heutigen Beobachter Unverständnis bis Schmunzeln hervor. Dies soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir es hier mit einer systematischen Vernichtung deutscher Literatur zu tun haben, die weit vor die Zeit des Dritten Reiches zurückging und die sämtliche Lebensbereiche von der Kindererziehung bis hin zum Roman umfaßte. Es wird wohl nie bekannt werden, wie viele Millionen Bücherbände und Zeitschriften der über viele Jahre durchgeführten systematischen Vernichtungsaktion zum Opfer fielen, die auf harmloses Kinderspielzeug genauso wenig Rücksicht nahm wie auf wertvollste Fachbücher in Universitätsbibliotheken. Der »Hexenhammer der deutschen Literatur« hatte anders als sein Vorgänger im Mittelalter gleich drei Nachträge. (Quelle bis hierher)

Wer in Erfahrung bringen möchte, welche Bücher alle betroffen waren, kann einen Blick in die Toppenstedter Listen werfen. Einzelne Werke von Friedrich Nietzsche, Gottfried Benn und Ernst Jünger wurden ebenfalls verboten und vernichtet. Der Hitler-Gegner Edgar Julius Jung, der 1934 von Nationalsozialisten wohl ermordet worden sein soll, schrieb zuvor das damals verbotene Buch “Die Herrschaft der Minderwertigen”. Selbst dieses Buch wurde von den Alliierten eingesammelt. Otto Preussler, Friedrich der Große sind weitere Namen, die der Zensur der Alliierten zum Opfer fielen. Ebenso betraf es alle Bücher über die Olympischen Spiele von 1936, aber auch Werke Ulrich von Huttens (1511 bis 1546).

Das Erstaunen nimmt kein Ende: Die Gedichte Walther von der Vogelweides erschienen den Besatzern so gefährlich, dass sie vernichtet werden mussten. Der Reichsbund für Vogelschutz (heute Naturschutzbund Deutschland) gab das Buch über den “Schutz der Hecken und Knicks” heraus. Auch dieses schien den Siegermächten ein gefährliches Werk zu sein.

Ebenso wenig fehlen das Textbuch von Richard Wagners “Ring der Nibelungen”, Friedrich Georg Jünger, Dietrich Klagges, Josef Weinheber, Ernst von Salomon, A. Paul Weber, Arnolt Bronnen, Herbert Reinecker, Hans Grimm. Nicht ohne stilles Vergnügen entdeckt man Autoren auf der Verbotsliste, von denen man später erfuhr, dass sie Widerstandskämpfer waren wie etwa Lothar-Günther Buchheim, dessen 1943 in Berlin erschienenes Buch “Jäger im Weltmeer” ebenso verboten wurde wie des späteren Stern-Herausgebers Henri Nannens “Störfeuer von M 17” (erschienen 1943); Luis Trenker, Bruno E. Werner, Ernst Wiechert, Rolf Italiaander – sie alle galten als “Nazi-Autoren”, deren Bücher vernichtet werden sollten. (Quelle des Textes).

Selbst zahlreiche Romane und christliche Büchern fielen dem zu Opfer. Man kann hier ohne Zweifel behaupten, dass das Ansinnen des alliierten Vorgehens eine Vernichtung der deutschen Kultur war. So hat man z. B. auch im Zuge der Entmilitarisierung Deutschlands Ritterrüstungen und Schwerter aus Museen und Burgen beschlagnahmt. Wo diese heute sind, ist unklar, Fakt bleibt nur, keine der gewählten Bundestage hat je Bemühungen unternommen, diese zurückzubekommen. Auf Anfrage äußerte sich der offensichtlich linksextreme Berliner Bürgermeister Wegner nicht.

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