Michael BallwegMichael Ballweg

Berlin (QD) – Wir veröffentlichen den Original-Pressemitteilung von Querdenken zur morgen geplanten, aber (bisher) verbotenen Demonstration in Berlin.

Obwohl am 24.07.2021 beim CSD in Berlin 80.000 Teilnehmer friedlich ohne Abstand und ohne Masken
demonstrieren konnten, wurde das Verbot der Demonstration für Frieden, Freiheit und Grundrechte vom Verwaltungsgericht bestätigt. In dieser Pressemitteilung informieren wir über die weiteren Planungen zur Demonstration.

Das Verwaltungsgericht Berlin ist nicht mit einem einzigen Wort auf das ausgearbeitete und umfangreiche Sicherheitskonzept, das ausreichend Abstand für jeden Teilnehmer ermöglicht hätte,
eingegangen.

  1. Die Straße des 17. Juni wird komplett mit Tontechnik (insgesamt
    28 Tontürme) ausgestattet
  2. Zusätzlich werden mehrere Video-Leinwände aufgebaut
  3. Die Gesamtkosten für die Technik belaufen sich auf 125.000 EUR
  4. Zusätzlich wurde die Straße des 17. Juni in insgesamt 21
    Quadranten eingeteilt, die einzeln über Ordner- und
    Deeskalationsteams angesprochen werden können.

Derzeit liegt dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg eine Beschwerde vor, über die bis heute Abend entschieden werden soll. Wir haben uns im Team entschieden, für den Fall der Bestätigung des Verbots durch das OVG, nicht mehr vor das Verfassungsgericht zu gehen.

Unsere Erfahrung vergangener Versammlungen hat gezeigt, dass Exekutive (Polizei und Behörden) nicht mehr die Entscheidung der Judikative (u. a. des Verfassungsgerichts) abwarten, sondern mit großer Härte und unmittelbarer Gewalt gegen anreisende und wartende Teilnehmer vorgehen.

Auch jetzt haben wir in Berlin wieder Wasserwerfer, Gefangenentransporte und Reiterstaffeln gesehen. Außerdem ist der komplette Tiergarten umzäunt, so dass die friedlichen Teilnehmer der Querdenken-Demonstration in einem Käfig befinden. Wir hatten bereits im Kooperationsgespräch auf die Situation in Duisburg/Loveparade hingewiesen. Heute morgen wurde bereits ein Teil des Verstaltungsequipments von der Polizei Berlin beschlagnahmt. Anreisende Busse werden gestoppt und erkennungsdienstlich behandelt, Anreisende erhalten Platzverweise bis morgen, 23:59 Uhr.

Querdenken-711 organisiert seit April 2020 friedliche Demonstrationen gegen die Einschränkungen der Grundrechte durch die Verordnungen des Corona-Regimes. Wir stehen für Friedlichkeit, für Freiheit und Grundrechte und übernehmen Verantwortung für die Menschen, die unsere Demonstrationen besuchen.

Sollte das Oberverwaltungsgericht das Demonstrationsverbot aufheben, machen die Durchführung der Versammlung als Kundgebung davon abhängig, dass unmittelbar das beschlagnahmte Equipment durch die Berliner Polizei wieder freigegeben wird, da wir ansonsten das Sicherheitskonzept nicht gewährleisten können.

Zudem muss die Berliner Polizei umgehende die Einzäunung des Tiergartens entfernen, da sonst eine Entfluchtung unmöglich ist. Sobald die Entscheidung des OVG vorliegt, werden wir umgehend informieren.

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Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.

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Ein Gedanke zu „Bundesweite Demonstration in Berlin am 01.08.2021 verboten – Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht“
  1. Die Richter des OVG, die ohne vernuenftige und nachvollziehbare rechtsstaatliche Begruendung das Demonstrationsverbot bestaetigt hatten, muessten in einem Rechtsstaat mit einem Verfahren wegen Rechtsbeugung rechnen, denn im Gegensatz zu dem Familienrichter, gegen den ein solches Verfahren zu Unrecht eroeffnet wurde, haben diese Richter entgegen den Rechtsnormen in einer Demokratie geurteilt, wenn man die Zulassung des CSD am letzten Wochende mit in die Beurteilung einbezieht. Es scheint fuer das Gericht eine Rolle zu spielen, fuer oder gegen was demonstriert wird, und solange das Thema der Demonstration nicht eindeutiig ungesetzlich ist *darf* das in einer Demokratie keine Rolle spielen.

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