Michael Ballweg

Stuttgart (QD) – Die Berliner Polizei hat der Bürgerinitiative Querdenken 711 bis heute weder ein Kooperationsgespräch angeboten noch ein Versammlungsbescheid für die anstehende und bereits im Februar 2021 angezeigte Großdemonstration für Frieden und Freiheit am 01.08.2021 in Berlin erlassen.

Am 1. August 2021 jährt sich zum ersten Mal der Tag der Freiheit. Dieser soll, wie bereits im Jahre 2020, mit einer Großdemonstration für die Wiederherstellung unserer Grundrechte begangen werden, da wir die Maßnahmen der Regierung unter wissenschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten für vollkommen unangemessen halten. Der Gründer von Querdenken 711 und Anmelder der diesjährigen Versammlung, Michael Ballweg, hat bereits vor mehreren Monaten diese Großdemonstration bei der Polizei in Berlin angezeigt. Bis heute liegt weder ein Versammlungsbescheid vor, noch hat die Polizei Berlin ein Kooperationsgespräch angeboten.

Für den CSD am 24. Juli 2021 war es für die Berliner Polizei unproblematisch möglich einen Versammlungsbescheid bereits drei Wochen vor der Versammlung zu erlassen. Die Bürgerinitiative Querdenken 711 und Michael Ballweg werden deshalb am heutigen Mittwoch, den 14. Juli einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin stellen, damit die wesentlichen Fragen juristisch sauber geprüft werden können und das Verwaltungsgericht mehr Zeit als nur eine Nacht hat, die notwendigen Fragen zu prüfen und gegebenenfalls Sachverständige zu hören.

Für Querdenken 711 ist das Verhalten der Berliner Polizei, im Hintergrund vorangetrieben von der Berliner Politik, ein klares Zeichen dafür, dass der größten außerparlamentarischen Bewegung in Deutschland, die sich für die vollständige Wiederherstellung unserer unveräußerlichen Grund-, Menschen- und Freiheitsrechte einsetzt, rechtsstaats- und verfassungswidrige Steine in den Weg gelegt werden sollen. Die Berliner Politik will verhindern, dass wie im vergangenen Jahr mehrere Zehntausend friedliche und selbstbestimmte Menschen die Straße des 17. Juni säumen und dort ihre berechtigten Anliegen zum Ausdruck bringen.

Die Demonstrationsfreiheit ist eines der wichtigsten demokratischen Grundrechte, wie bereits der UN-Menschenrechtsrat im letzten Jahr und auch dieses Jahr im Februar deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Diese sind mit der Begründung Corona nicht einschränkbar. Hierbei handelt es sich um eine Menschenrechtsverletzung, die ein freiheitlich, demokratischer Rechtsstaat nicht dulden darf und eine unabhängige Justiz niemals zulassen kann.

Bisher haben die Gerichte erklärt, nicht ausreichend Zeit für eine tiefere Prüfung der Gefährdungssituation gehabt zu haben. Weder haben die Verwaltungsgerichte in Eilverfahren bisher berücksichtigt, dass eine Infektion unter freiem Himmel nach Expertenmeinung quasi ausgeschlossen ist, noch wurde überprüft, ob die behaupteten Inzidenzen überhaupt mit einem wissenschaftlichen Nachweis einer Infektion ermittelt worden sind. Vielmehr haben Versammlungsbehörde und Verwaltungsgerichte den Vorwand Corona dazu genutzt, Demonstrationen, welche die Einhaltung der Grundrechte einfordern, zu verbieten oder mit Auflagen zu kriminalisieren.

Das Verwaltungsgericht Berlin kann somit nun einen längeren Zeitraum intensiver prüfen und gegebenenfalls auch sachverständige Zeugen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung anhören.

Querdenken steht für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte in einem demokratischen Rechtsstaat. Ein Staat, der Querdenken-Demonstrationen verbietet, ist kein Rechtsstaat mehr.

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