AfD-Rechtsexperte Marc Vallendar hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage (siehe PDF in der Anlage) gegen die Corona-Testpflicht eingereicht:
„Konkret geht es um einen Eilantrag gegen § 6a Absatz 3 der neuesten Covid-Rechtsverordnung des Senats. Diese betrifft mich als selbständigen Rechtsanwalt persönlich und ermöglicht mir – stellvertretend für viele Kollegen –
so den Klageweg.
In der Verordnung heißt es, Selbständige, die direkten Kontakt zu Kunden oder Gästen haben, sind verpflichtet einmal Mal pro Woche eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vornehmen zu lassen. Um eine solche Vorschrift zu erlassen, fehlt einer Landesregierung – und damit auch dem Berliner Senat – jede Ermächtigungsgrundlage. Ferner wird allen anderen Selbständigen vorgeschrieben, alle Zwangstests vier Wochen aufzubewahren. Diese Archivierung würde bei meldepflichtigen positiven Tests die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten über Mandantentermine durch die Hintertür aushebeln. Damit entfiele der tragender Pfeiler des Vertrauens eines jeden Mandanten in die Anwaltschaft.
Angesichts dieser Umstände erwarte ich einen schnellen Erfolg des Eilantrages und ermuntere alle anderen Selbständigen in der Stadt, ebenfalls den Klageweg zu beschreiten. Rotrotgrün darf mit seiner willkürlichen Verbotspolitik nicht durchkommen. Die verfassungsmäßig garantierte Freiheit ist unser höchstes Gut und darf nicht durch eine hilflose und seit einem Jahr wirkungslose Gesundheitspolitik zerstört werden!“
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