++ Flughafengesellschaft bricht mit der BER-Inbetriebnahme ohne Schallschutz geltendes Recht
Christian Gräff, CDU-Obmann im BER-Untersuchungsausschuss, erklärt:
„Bis heute konnte bei tausenden Betroffenen kein ausreichender Schallschutz am Großflughafen BER hergestellt wurde. Das Ergebnis der heutigen Anhörung im Ausschuss ist erschütternd. Nach dem Planfeststellungsbesschluss aus dem Jahr 2004 hätte der Schutz zur Inbetriebnahme des Airports hergestellt sein müssen.
Schon die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage (18/25856) der Abgeordneten Gräff und Evers belegt, dass hier zu wenig passiert ist. So sind beispielsweise im Bezirk Treptow- Köpenick von 538 Anträgen zum Schallschutz (Ragschutz) erst 66 bewilligt und Wohnungen komplett ausgestattet worden. Die Flughafengesellschaft (FBB) hat damit gegen geltendes Recht verstoßen und gegenüber Betroffenen ihre Glaubwürdigkeit verspielt.
Wir werden beraten, wie sichergestellt werden kann, dass die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung künftig nicht mehr von der FBB vorgenommen wird.“