Corona

AfD-Fraktionschef Georg Pazderski hat die jüngsten sogenannten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnungen des Berliner Senats in der vorliegenden Form abgelehnt:

„Hier wird mit dem Holzhammer rücksichts- und sinnlos eine Stadt k.o. geschlagen. Die Bürger werden in eine Zwangssituation gebracht, in der sie Recht brechen müssten, um weiter leben zu können. Das kann niemals richtig sein und ist durch nichts gerechtfertigt. Der Senat geht sogar über die angewiesenen Restriktionen der Kanzlerin, die bereits eine Zumutung waren, hinaus. Das ist niemandem mehr zu vermitteln und löst das aktuelle Problem steigender Infektionszahlen nicht. Rotrotgrün präsentiert keine Zuversicht und Lösungsstrategien, sondern blanken repressiven Aktionismus und absurde nicht vollziehbare Vorschriften.“


Unsere Kritik im Einzelnen:

„Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass undifferenzierte Maßnahmen und Einschränkungen mit hohen sozialen, psychischen und wirtschaftlichen Folgen verbunden sind. Entscheidend aus unserer Sicht ist die Kooperationsbereitschaft der Berliner. Dazu sind verständliche, nachvollziehbare und verhältnismäßige Eindämmungsmaßnahmen erforderlich.

Zurzeit fehlen weiterhin Informationen, aus denen ersichtlich wird, wo sich das Ausbruchsgeschehen fokussiert. Die Berliner Gesundheitsämter sind überlastet, Infektionsketten können aus Kapazitätsgründen nicht mehr nachvollzogen werden. Die Labor- und Testkapazitäten sowie die materiellen wie auch die personellen Ressourcen sollten gezielt und insbesondere zum Schutz der Risikogruppen eingesetzt werden. Eine Isolierung von Patienten in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen lehnen wir strikt ab.

Wir sind gegen eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum unter freiem Himmel. Es fehlt die wissenschaftliche Grundlage, um beurteilen zu können, inwiefern das Risiko der Virusübertragung im öffentlichen Raum im Freien von hoher infektionsepidemiologischer Relevanz ist. Infektionsepidemiologisch wird dem Schutz der Bevölkerung bereits durch die Einhaltung der sogenannten AHA+A+L-Regeln Rechnung getragen, die wir – da wo sie sinnvoll und wirksam sind – befürworten.  Alle Maßnahmen sind so auszuwählen, dass sie einen nachgewiesenen direkten Schutz gewährleisten. Ihre Verhältnismäßigkeit muss bereits im Voraus geprüft werden, sodass auch ihre Rechtmäßigkeit sichergestellt ist. Damit entlasten wir unsere Gerichte.

Die scharfen Beschränkungen zum Aufenthalt von 10 Personen bzw. maximal zwei Haushalten im öffentlichen Raum und in Innenräumen müssen gestrichen werden. Sie sind vollkommen unverhältnismäßig und z.B. bei Wohngemeinschaften, in Betrieben usw. faktisch nicht durchführbar. Auch die dazu im Widerspruch stehende Begrenzung von Veranstaltungen für maximal 100 Personen im Freien und 50 Personen in geschlossenen Räumen dürfen so nicht in Kraft treten. Sie sind ebenfalls vollkommen unverhältnismäßig, da sie unabhängig vom verfügbaren Raum und Abstand untereinander sind, der aus infektionsschutzgründen eine bestimmende Größe ist.

Die Berliner Wirtschaft ist maßgeblich auf den Kontakt von Menschen ausgerichtet – besonders der Einzelhandel, der Tourismus und die Gastronomie, die Messe und Veranstaltungsbranche, die touristischen Attraktionen, die reichhaltige Sport- und Kulturszene etc. 75% der Infektionen sind nicht mehr rückverfolgbar. Daher ist es nicht verhältnismäßig, Berufsverbote in bestimmten Wirtschaftsbereichen auszusprechen. Wir fordern stattdessen, die bestehenden Hygienekonzepte wie bisher umzusetzen und keine Sperrstunden oder willkürliche Schließungen zu verordnen. Gastgewerbe ist kein Pandemietreiber! Das bestätigten zuletzt sogar das Berliner Verwaltungsgericht. Der wirtschaftliche Schaden eines erneuten Lockdowns ist nicht absehbar. Wirtschaftliche Schäden können nur noch mit Schulden kompensiert werden. Die finanziellen Reserven der meisten Unternehmen sind aber bereits aufgebraucht. Der erneute Lockdown wäre der letzte Sargnagel für die Berliner Wirtschaft!

Ferner ist nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise kulturelle oder gastronomische Einrichtungen, deren Konzepte höchsten Hygieneanforderungen entsprechen, geschlossen werden, aber Bus und Bahn täglich überfüllt durch die Gegend fahren. Vertrauen und Akzeptanz der Bevölkerung für die Eindämmungsmaßnahmen dürfen nicht weiter gefährdet werden. Es gilt das Gleichbehandlungsprinzip. Die Institutionen und Einrichtungen zur Freizeitgestaltung müssen offen bleiben. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen. Kultur und Freizeitaktivitäten sind möglich, solange sich die Menschen angemessen verhalten. Auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb muss weiter zulässig sein.“

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