Gelegentlich kommt es vor Gericht vor, dass Aussage gegen Aussage steht und ein Richter falsch entscheidet. Gelegentlich ist ein Richter auch voreingenommen und erkennt Entlastungszeugen oder Beweise nicht an. Ein neues Ausmaß derartiger Justizskandale hat sich aber am 26. Januar 2023 in Berlin ereignet. Darin wurde ich zu einer Geldstrafe verurteilt, obwohl ich von allen Zeugen entlastet wurde und kein einziger Beweis für meine Schuld vorgebracht werden konnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird in der zweiten Instanz ohne jeden Zweifel umgekehrt/aufgehoben.
Dabei ging es um einen Beitrag aus Juni 2022, wonach ich angeblich Wirtschaftsminister Robert Habeck als Hurensohn bezeichnet haben soll. Dem ist jedoch nicht so. Der Beitrag stammt entweder von einem meiner früheren Mitadmins, die ich damals noch über Account-Sharing mit ins Boot geholt hatte und der irgendwie noch einen von mir vergessenen Zugang hatte oder die Tat wurde durch einen Hack begangen. Dies wurde auch von meinem Verteidiger und mir ausführlich dargelegt. Einen Nachweis über meine Täterschaft gab es dagegen weder während der polizeilichen “Ermittlung”, noch in der Akte des Staatsanwalts, noch vor Gericht. Ganz im Gegenteil. Die Zeugen bestätigten meine Unschuld.
Noch dazu: Der Tarifbeschäftigte der Berliner Polizei, welcher am ersten Prozesstag am 16. Januar als Zeuge geladen wurde, hat behauptet, dass der ITler der Polizei zweifelsfrei identifiziert hätte, dass ich der Täter bin und das damit belegt sei. Nun stellte sich während der Befragung heraus, dass der Tarifbeschäftigte, welcher es irgendwie geschafft hat, Verwaltungsfachangestellter zu werden, gar keine Ahnung von der Materie hat und schlichtweg gelogen hat. Also wurde zum gestrigen Tag der ITler als Zeuge geladen. Dieser wurde eindringlich von der Richterin befragt. Diese guckte während der Befragung immer entgeisterter. Denn nacheinander beantwortete er alle Fragen genau so, wie ich sie am vorherigen Verhandlungstag auch geschildert habe. Anschließend stellte der Staatsanwalt (Referendar) noch eine Frage, die der Zeuge eben so beantwortete, wie ich es zuvor schilderte. Letztenendes stellte sich heraus, dass der ITler gar keine Ermittlungen geleistet hatte, wie der vorherige Zeuge falsch behauptete, sondern lediglich einen Screenshot anfertigte. Noch dazu bestätigte er lückenlos, dass es gar nicht möglich sei, einen Rückschluss auf meine Person zu führen. Mit einigen weiteren Fragen untermauerte ich das.
Dennoch plädierte der Staatsanwalt für schuldig, die Richterin stimmte zu und verkündete das Urteil. Die Begründung war eine komplette Umkehrung der Geschehnisse. Die Zeugen hätten ausdrücklich belegt, dass ich der Täter sei. Außerdem hätte ich nicht hinreichend belegt, dass ich unschuldig sei (Beweislastumkehr). Das ist natürlich eine Falschdarstellung und Falschbehauptung, die sich auch nachweisen lässt. Bei der Richterin handelt es sich um eine ältere Frau, die meiner Einschätzung nach den Prozess auch in Teilen nicht folgen konnte oder wollte. Ihr Name tauchte in den vergangenen Jahren immer wieder in Zusammenhang mit politischen Fällen in der Presse auf, daher ist davon auszugehen, dass eine Nennung Ihres Namens zugestimmt wird. Es handelt sich um Anke Ploner vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Ihr, sowie des ersten Zeugen und dem Staatsanwalt stehen nun rechtliche Schritte und auch strafrechtliche Ermittlungen bevor. Denn ich werde nicht nur in die zweite Instanz das Fehlurteil revidieren, sondern auch Wiedergutmachung fordern und notfalls auch rechtlich erzwingen. Anke Ploner hat sich definitiv die falsche Person für ein derartiges Trauerspiel der deutschen Justiz ausgesucht. Das wird sie aber noch merken.
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