Carlo Clemens, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, kommentiert die Entscheidung des Bremer Wahlausschusses wie folgt:
“Aus Sicht des Bundesvorstandes der AfD hat mit der am 15. Januar 2023 aufgestellten Landesliste eine ordnungsgemäß zustande gekommene Liste unserer Partei für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft vorgelegen, die über keine Mängel verfügt. Dies hat auch eine zuvor gemäß Bremischen Wahlgesetz durchgeführte Mängelprüfung ergeben.
Zur Rechtmäßigkeit des amtierenden Landesvorstandes hat das Landgericht Berlin mit Anerkenntnisurteil vom 16. März 2023 rechtswirksam entschieden, dass dieser – von der Presse gern auch als ‘Rumpfvorstand’ bezeichnete – Landesvorstand sowohl beschlussfähig als auch vertretungsberechtigt im Amt sei (Az.: 22 O 55/23) – siehe hierzu den ersten PDF-Anhang.
Die zweite angeblich im Namen der AfD eingereichte Liste hat mit unserer Partei formalrechtlich nichts zu tun gehabt und hätte auch niemals als gültiger Wahlvorschlag der AfD behandelt werden dürfen, weil sie – wie zuvor schon von der Landeswahlbereichsleiterin sowie dem Wahlbereichsausschuss Bremen festgestellt – durchgreifende wahlrechtliche Mängel aufweist. Hierzu ist von der stellvertretenden Vertrauensperson unserer AfD-Liste, Herrn Fabian Jacobi, in der Beschwerdebegründung vom 20. März 2023 mit folgendem Fazit ausgeführt worden (siehe hierzu den zweiten PDF-Anhang):
Festzuhalten bleibt, dass nach den Maßgaben der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und auch (bei verfassungskonformer Interpretation) des VGH Kassel ein Fall des doppelten Auftretens, der die Zurückweisung des Wahlvorschlags der AfD vom 16. Januar 2023 rechtfertigen könnte, nicht vorliegt.
Dementsprechend hat der Landeswahlausschuss diese Liste des ‘Notvorstands’ heute auch richtigerweise abgelehnt. Dem nicht ordnungsgemäß einsetzten sogenannten ‘Notvorstand’ hat der Bundesvorstand der AfD mit Beschluss vom 27. Februar 2023 vorsorglich seines Amtes enthoben und ihm untersagt, weiter im Namen unserer Partei aufzutreten.
Dass jetzt von den Mitgliedern des Landeswahlausschusses Bremen trotzdem entschieden worden ist, die Liste des sich sowohl beschlussfähig als auch vertretungsberechtigt im Amt befindlichen AfD-Landesvorstandes nicht anzuerkennen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir werden hierzu eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die am 14. Mai 2023 anstehende Wahl zur Bremischen Bürgerschaft vorbereiten.
Leider waren auch die im Vorfeld vom Bundesvorstand unternommenen Vermittlungsbemühungen seitens des ‘Notvorstandes’ nicht honoriert worden. Die beiden Vertrauenspersonen dieser anderen Liste waren rechtzeitig durch den Bundesvorstand aufgefordert worden, ihre chancenlose Liste zurückzuziehen und unserer Partei damit einen großen Dienst zu erweisen. Da sie dem nicht nachgekommen sind und somit ihre persönlichen Interessen über jene der AfD gestellt haben, hat der Bundesvorstand gegen beide den Parteiausschluss beantragt und ihnen die Mitgliedsrechte entzogen.”
Die Wahrheit und ihr Preis
Wie viel Meinungsfreiheit und Toleranz gegenüber Andersdenkenden gibt es in den deutschen Medien?
Eva Herman, beliebte Moderatorin und langjährige Nachrichtensprecherin der Tagesschau, vertritt öffentlich eine politisch unkorrekte Familienpolitik. Ihre Betrachtungsweise stimmt mit dem klassischen Feminismus nicht überein. Im Gegenteil: An vielen Stellen übt sie scharfe und fundierte Kritik an der feministischen Ideologie. Damit bricht sie ein Tabu und bringt die linksfeministische Szene gegen sich auf. Eva Herman soll aus der Tagesschau entfernt werden. Chef-Feministin Alice Schwarzer startet eine Denunziationskampagne gegen sie, die in den politisch korrekten Medien und bei Eva Hermans Arbeitgeber, dem NDR, ihre Wirkung nicht verfehlt. Es kommt zum Aufstand der Gutmenschen und zu einer regelrechten öffentlichen Hexenjagd gegen Eva Herman, bei der sie mit ungerechtfertigten Nazi-Vorwürfen konfrontiert wird. Eva Herman verliert daraufhin ihren Job als Nachrichtensprecherin der Tagesschau.
In der inzwischen schon beinahe legendären Johannes-B.-Kerner-Sendung kommt es vor laufenden Kameras und unter den Augen eines Millionenpublikums zu einer Art »Inquisitionstribunal« gegen Eva Herman, das mit ihrem »Hinauswurf« durch Kerner endet – und erneut ein vernichtendes Medienecho findet. Ihr berufliches Leben ist zerstört, als Mensch wird sie zur »Persona non grata«.
In diesem Buch gibt Eva Herman tiefe und sehr persönliche Einblicke in die schwerste Zeit ihres Lebens. Sie spricht offen über ihre Gefühle. Sie schildert die enttäuschenden und intoleranten Reaktionen sogenannter Freunde und Kollegen, und sie zeigt die rücksichtslosen Mechanismen einer fast unmenschlichen Medienwelt auf, die Züge einer Meinungsdiktatur offenbaren. Ein ungeahntes Maß an mangelnder journalistischer Sorgfalt, vor allem bei den sogenannten Leitmedien, lässt den Leser nicht unberührt. Eva Herman gewährt hier einen erhellenden Blick hinter die Kulissen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und der deutschen Medienwelt. Wie war das damals wirklich in der berühmten Kerner-Sendung? Was dachte Eva Herman während der Sendung? Wie erlebte sie Johannes B. Kerner, Senta Berger, Margarethe Schreinemakers und Mario Barth? Wie empfand sie den Aufstand der »Gerechten«, als sie etwas Unerhörtes tat: Sie vertrat ihre Meinung! Welches Medium verbreitete welche Unwahrheiten und wie wurde bewusst manipuliert? Wie kam es zu dieser rasanten Hexenjagd und was darf man in Deutschland heute eigentlich noch gefahrlos sagen?