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Wiesbaden (ots)Die Piratenpartei Hessen begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das sogenannte Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern ist in einigen Punkten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Hierbei geht es insbesondere um Staatstrojaner. Die hessischen PIRATEN hoffen nun, dass auch in Hessen die Verfassungswidrigkeit dieser Trojaner anerkannt wird.

Sebastian Alscher, Landesvorsitzender der Piratenpartei Hessen, erklärt: „Das Urteil macht die Brisanz des Themas deutlich: Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist ein massiver Eingriff in die informationelle Selbstbestimmtheit der Menschen. Nach diesem Urteil hoffen wir nun darauf, dass auch die noch ausstehenden Urteile zum Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ähnliche Erfolge verbuchen können. Als PIRATEN werden wir ins immer für die digitale Unversehrtheit der Menschen einsetzen, damit es keine unverhältnismäßigen Eingriffe in die, auch digitale, Privatsphäre gibt.“

Das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern erweiterte polizeiliche Ermittlungsbefugnisse, die diverse Rechte verletzen: das allgemeine Persönlichkeitsrecht und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung. [1] Auch in Hessen wurde ein solches Instrument eingeführt, gegen das die Piratenpartei Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht klagte. [2]

[1] Pressemitteilung BVerfG https://ots.de/UNAtQT

[2] Beschwerdeschrift Hessentrojaner https://ots.de/8bdv7D

Allgemeine Informationen zum Thema Quellentelekommunikationsüberwachung: https://www.hessentrojaner.de

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