Berlin: (hib/STO/Raven) – Die Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/4511) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4025). Wie die Bundesregierung darin schreibt, sind ihr bisher Ausreisen von zwei Personen mit Bezügen zur „Politisch motivierten Kriminalität – ausländische Ideologie“ bekannt geworden, die potenziell beabsichtigten, die russische Armee im Angriffskrieg gegen die Ukraine zu unterstützen. Beide Personen verfügten über die deutsche Staatsbürgerschaft, eine der Personen zusätzlich über die russische Staatsbürgerschaft. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die zwei Personen mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität nach Deutschland zurückgekehrt.
Zudem sind der Bundesregierung den Angaben zufolge bisher Ausreisen von zehn Personen mit Bezügen zur politisch motivierten “Kriminalität” bekannt geworden, die potenziell beabsichtigten, die ukrainische Armee zu unterstützen. Der überwiegende Anteil dieser Ausreisen entfalle hierbei auf den Bereich der politisch rechts motivierten “Kriminalität”. Die meisten Personen, die ausgereist sind, besitzen laut Vorlage die deutsche Staatsangehörigkeit. „Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind sechs der Personen mit Bezügen zur politisch motivierten “Kriminalität” nach Deutschland zurückgekehrt“, heißt es in der Antwort des Weiteren.
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