Cansu ÖzdemirCansu Özdemir

Berlin: (hib/STO) – Um Ausreiseuntersagungen am Düsseldorfer Flughafen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31431) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31225). Darin schrieb die Fraktion, dass am 12. Juni 2021 „eine aus Aktivistinnen und Aktivisten, Politikerinnen und Politikern sowie Journalistinnen und Journalisten bestehende internationale Friedensdelegation am Düsseldorfer Flughafen durch die Bundespolizei an der Ausreise in die autonome Region Kurdistan im Nordirak gehindert“ worden sei.

Wie die Bundesregierung dazu darlegt, informierte das Bundeskriminalamt am 10. Juni 2021 die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder über eine Medienauswertung zur Aktion „Menschlicher Schutzschild“. Dabei handelte es sich der Antwort zufolge um einen Aufruf zur Reise in das irakisch-türkische Grenzgebiet, um dort an Aktionen teilzunehmen, die der in der EU als Terrororganisation gelisteten und in Deutschland seit 1993 verbotenen „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) zugeschrieben werden. „Insbesondere sollten Personen als ,menschliche Schutzschilde‘ zunächst in die Region Kurdistan-Irak im Nordirak einreisen, um von dort aus die Konfliktregion erreichen zu können“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Aktion habe „die Gesellschaft und die ,Guerilla‘ (das heißt die Kräfte der auch in der EU als Terrororganisation gelisteten PKK) im Nordirak zusammenbringen und solidarisieren“ sollen.

Im Zuge der Auswertung von Passagierdaten nach dem Fluggastdatengesetz für den Flug EW9978 von Düsseldorf nach Erbil am 12. Juni habe die Bundespolizei 19 Personen erkannt, zu denen in Teilen polizeiliche Erkenntnisse mit Staatsschutzbezug vorlagen, führt die Bundesregierung ferner aus. Die hohe Anzahl der Personen mit derartigen Erkenntnissen für dieses Flugrouting sei außergewöhnlich gewesen.

Den Angaben zufolge entschied die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, den Personen im Rahmen von Einzelfallprüfungen die Ausreise in den Irak zu untersagen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausreiseuntersagungen lagen laut Bundesregierung auf Grundlage der geschilderten Erkenntnislage und Einzelfallprüfungen vor. Die Aktion „Menschlicher Schutzschild“ der PKK beziehungsweise PKK-naher Organisationen bezwecke den Aufruf zur Reise in kurdische Kampfgebiete, um für die dortige Bevölkerung als Schutz vor türkischen Militäraktionen zu fungieren. Eine Ausreise in ein Krisengebiet zum Zwecke der Unterstützung von Aktionen einer in der EU als Terrororganisation gelisteten Gruppierung in Irak stelle „eine Gefahr für die innere und äußere Sicherheit oder sonstiger Belange der Bundesrepublik Deutschland dar“.

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