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Polen und Ungarn halten an der Drohung fest, ihr Veto gegen den EU-Haushaltsrahmen für die nächsten Jahre einzulegen, und lehnen die Verknüpfung mit dem sogenannten „Rechtsstaatsmechanismus“ ab. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alexander Gauland:

„Die Regierungen in Warschau und Budapest tun gut daran, ihre nationale Souveränität zu verteidigen und das übergriffige Ansinnen der EU zurückzuweisen, sich über den Hebel der Androhung finanzieller Sanktionen in ihre Verfassungsordnung einzumischen.

Was die EU unter Rechtsstaatlichkeit versteht, ist nicht klar definiert und unterliegt in der Interpretation tagespolitischer Willkür. Es ist bezeichnend für die EU-Doppelmoral, dass mit Ungarn und Polen ausgerechnet zwei Länder an den Pranger gestellt werden, die auf ihre nationalstaatliche Souveränität pochen und auf einer restriktiven, am eigenen nationalen Interesse ausgerichteten Migrationspolitik beharren.

Rechtsstaatliche Defizite bestehen auch in anderen EU-Ländern, ohne dass diese deswegen mit Drohungen überzogen würden. Gerade in Deutschland, dessen Regierung sich eben erst mit dem dritten sogenannten ‚Bevölkerungsschutzgesetz‘ eine Generalvollmacht zur Marginalisierung des Parlaments und zur Aushebelung von der Verfassung garantierter Grundrechte durch die Exekutive hat ausstellen lassen, sollte man nicht vorschnell mit dem Finger auf andere zeigen.“

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