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Mit einem Skandalurteil sorgte Österreich gestern für Aufsehen. Dort gilt das sogenannte NS-Verbotsgesetz – ein linksextremes Hassgesetz gegen teilweise harmlose Patrioten. Ein Rapper musste nun wegen dem Inhalt seiner Lieder für 10 Jahre ins Gefängnis.

„Der Richter wies darauf hin, dass die Songs im Internet bereits ein paar hunderttausendmal heruntergeladen worden sind. Laut Anklage verherrlichte der Rapper in seiner Musik und seinen Videos den Nationalsozialismus, Adolf Hitler und die Massenvernichtung von Juden. Außerdem habe er Hasslieder gegen Homosexuelle, Muslime und Menschen mit dunkler Hautfarbe produziert. Er hatte auch ein Video verbreitet, in dem er dem Attentäter Tribut zollte, der 2019 in Moscheen in Christchurch in Neuseeland 51 Menschen tötete“, so heißt es in der Anklagebegründung, die ohne Kritik oder Nachfrage von dem linksextremen Magazin Spiegel übernommen wurde.

Durchaus kann man sagen, dass seine Texte nicht sehr „judenfreundlich“ sind, sogar eine starke Abneigung ausdrücken und ja, sogar rassistisch sind und dass die besungenen Inhalte für zahlreiche Menschen die Grenzen des guten Geschmacks übersteigen würden, doch bleibt es dennoch dabei, dass es sich um die persönliche Meinung eines 37-Jahre jungen Menschen handelt. Eines 37-Jahre jungen Menschen aus Österreich, dem vermeintlich freiesten und demokratischsten Österreich aller Zeiten, wie Verschwörungsideologen gerne zu sagen pflegen.

Philip H., so heißt das arme Schwein bürgerlich, muss nun wohl für zehn Jahre ins Gefängnis. Weil er Dinge gesungen haben, die für Viele vielleicht geschmacklos und verächtlich klingen und es vielleicht durchaus sogar sein mögen – aber letzten Endes waren es nur Worte, die der junge Mann gesprochen, bzw. gesungen hat. Und vor allem hat das Gericht ihm angelastet, dass seine Lieder mehrere 100.000 Mal heruntergeladen worden sein sollen. Dies sollte allerdings in einem wirklichen demokratischen Rechtsstaat, so sehen wir das, ein Indiz für seine Unschuld, bzw. eines offensichtlichen Mehrheitswillens angesehen werden. Sogenannte Gangsta-Raps, wo von Bitches, Drogen und Morden die Rede ist – also heute real existierenden Problemen (häufig importiert) – bleiben von dem Urteil unberührt.

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