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Nach Berechnungen der Nachrichtenagentur dpa haben sich die deutschen Nettozahlungen an die EU dramatisch erhöht. Sie stiegen von 19,4 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 25,1 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 liegen noch keine Zahlen vor. Seit 2020 hat die EU-Kommission damit aufgehört, die Nettopositionen der einzelnen Mitgliedsstaaten gegenüber dem EU-Haushalt zu veröffentlichen. Daher ist die Öffentlichkeit auf Berechnungen anderer Institutionen angewiesen.

Dazu teilt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, mit:

„Die EU kostete Deutschland nach Berechnungen der dpa 25,1 Milliarden Euro netto im Jahr 2021. Das bedeutet, dass nicht annähernd die Hälfte der Gelder, die Deutschland nach Brüssel überweist, auch nach Deutschland zurückfließen. Die EU ist und bleibt somit eine Beutegemeinschaft zu Lasten der deutschen Steuerzahler. Und dabei sind diese Nettozahlungen nur die Spitze des Eisbergs, denn nicht eingerechnet werden hier die Gemeinschaftsschulden und Garantien, die Target-Forderungen der Bundesbank und die maßgeblich durch die EZB angefachten Inflationslasten. In einer ehrlichen Betrachtung fielen die Nettokosten der EU noch viel höher aus.

Es ist weiterhin bezeichnend, dass die EU-Kommission zu den Nettogeldflüssen der Mitgliedstaaten keine Daten mehr veröffentlicht. Diese Verschleierungstaktik hat Methode, denn gerade in Deutschland soll niemand mehr erfahren, wie viel Geld die EU die deutschen Bürger unterm Strich kostet.

Ein Märchen der EU besteht im Übrigen darin, dass die hohen deutschen Nettozahlungen dadurch gerechtfertigt seien, dass Deutschland wie kein anderes Land vom EU-Binnenmarkt profitiere. Zum einen profitieren vom Handel immer alle Seiten. Niemand ist gezwungen, deutsche Produkte zu kaufen. Zweitens hat Deutschland in der letzten Dekade vielfach keine Gegenleistung für seine Exporte erhalten, sondern wertlose Targetforderungen. Und drittens ist der EU-Binnenmarkt ohne Wenn und Aber von der EU zu gewährleisten. Für einen einseitig erklärten Ablasshandel als Kompensation für vermeintliche Vorteile gibt es keinen Grund.“

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