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Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Die Anpassung der Höhe von Familienleistungen, wie zum Beispiel das Kindergeld für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, verstoße gegen Unionsrecht, kommen die Luxemburger Richter in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss. Familienleistungen und Kindergeldzahlungen für in Österreich arbeitende EU-Bürger wurden zuvor von der österreichischen Regierung an die Lebenserhaltungskosten in dem Land, in dem die Kinder leben, angepasst. So gibt es für Kinder in Rumänien nicht einmal die Hälfte von dem, was für ein Kind in Österreich ausgezahlt wird.

Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer: 

„Auch in Deutschland erhalten immer mehr Kinder mit Wohnsitz im Ausland deutsches Kindergeld in voller Höhe. Allein im vergangenen Jahr überwies die Bundesregierung 459 Millionen Euro Kindergeld auf ausländische Konten. In einigen osteuropäischen Ländern entsprechen die Kindergeldzahlungen einem ganzen Monatslohn. Dem deutschen Steuerzahler, der aufgrund der Inflation kaum noch seine Miete zahlen kann, ist das nicht mehr vermittelbar. Das Urteil der EU-Richter ist daher auf ganzer Linie enttäuschend. Wieder einmal macht die EU ganz offenkundig Politik gegen die nationalen Interessen der Mitgliedstaaten und damit gegen die Steuerzahler. Als AfD-Fraktion halten wir auch weiterhin an unserer Forderung fest, das Kindergeld auf die tatsächlichen Lebenshaltungskosten vor Ort abzusenken. Die Bundesregierung muss jetzt mit Nachdruck auf eine Änderung des EU-Rechts hinwirken.“

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