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Deutschland darf Eltern aus anderen EU-Staaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts nicht generell Kindergeld verwehren, entschied jüngst der Europäische Gerichtshof. Heißt im Klartext: Arbeitslose EU-Ausländern sollen in Deutschland Kindergeld kassieren dürfen! (sic!)

Damit vergreift sich der Europäische Gerichtshof wieder einmal an deutschen Steuergeldern. Nach dem jüngsten Urteil haben jetzt ausländische Kinder bereits während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Familie sich auf Dauer in Deutschland niederlassen will. Aber wer soll das überprüfen? Und wer soll einen Kindergeldtourismus aus ärmeren EU-Staaten verhindern?

Wie kam es dazu? Bisher galt beispielsweise, wer aus Rumänien nach Deutschland kam, musste eine Arbeitsstelle haben, um Kindergeld zu bekommen. Dagegen klagte eine Bulgarin, die für ihre drei Kinder Kindergeld erhalten wollte, obwohl sie in Deutschland kein Geld verdient. Für drei Monate bekommt sie damit etwa 2.000 Euro Kindergeld. (sic!) Jetzt kommt es: Der monatliche Durchschnittslohn in Bulgarien beträgt 800 Euro.

Das kritisiert sogar die Migrationspartei der CDU. Christoph de Vries sagte: „Das Urteil birgt die Gefahr eines Kindergeld-Tourismus nach Deutschland. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, eine rechtssichere Lösung zu finden, die so etwas verhindert.“ Darauf warten können wir sicher vergebens. Das wäre so, als wenn Außenministerin Baerbock eine Pressekonferenz gibt ohne Versprecher.

Immerhin. Das Bundesfinanzministerium teilte gegenüber Bild mit, dass man verspreche, Sozialhilfebetrug zu verhindern. Dumm nur, dass Kindergeld keine Sozialleistung ist. Geschickt formuliert? Denn die bizarre Begründung des EuGH lautet, dass Kindergeld keine Sozialleistung sei, weil es nicht der Sicherstellung des Lebensunterhalts diene, sondern dem Ausgleich von Familienlasten. Wer die Lebenswirklichkeit der innereuropäischen Sozialmigranten kennt, kann über diese Argumentation nur den Kopf schütteln. Natürlich fließt das deutsche Kindergeld ab der ersten Sekunde in die Sicherstellung des Lebensunterhalts der ganzen Familie. Diese stammt im Anlassfall – wen sollte das wundern – aus Bulgarien.

Dazu sagt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer: „Der EuGH bläst zum Angriff auf den deutschen Sozialstaat, der schließlich von den deutschen Steuerzahlern finanziert wird und nicht von bulgarischen Arbeitsuchenden und auch nicht von den Richtern am EuGH. Nach dem Verbot der Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe setzt der EuGH hier einen weiteren Schritt, um die Länder des europäischen Norden zum Sozialamt für ganz Europa auszubauen. Deutschland als größtes Land der EU trägt dabei die Hauptlast.

Die EU als Gemeinschaft des Rechtsbruchs vernichtet durch die vertragswidrige Inflationspolitik der EZB täglich Milliarden und niemand hält sich an die Stabilitätskriterien des Maastricht-Vertrags. Diese laufenden Rechtsbrüche interessieren den EuGH nicht. Stattdessen kümmert er sich um angebliche Ungleichbehandlungen beim deutschen Kindergeld. Es zeigt sich immer klarer, dass die Forderung der AfD-Fraktion im Bundestag, dieser EU endlich den Rücken zu kehren, die einzig richtige ist.“

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