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Berlin: (hib/STO) – Die Zahl der nach Deutschland eingereisten ukrainischen Flüchtlinge ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/5468) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5202). Danach waren zum Stichtag 18. Januar 2023 insgesamt 1.049.159 Personen im Ausländerzentralregister als aufhältig erfasst, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine seit dessen Beginn am 24. Februar vergangenen Jahres nach Deutschland eingereist sind. Davon sind 1.011.547 ukrainische Staatsangehörige, wie die Bundesregierung weiter ausführt.

Der Antwort zufolge bezogen im Dezember 2022 nach vorläufigen Daten der Bundesagentur für Arbeit rund 625.000 ukrainische Staatsangehörige Leistungen des SGB II und damit 608.000 mehr als im Februar 2022. Darunter waren laut Vorlage rund 418.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 207.000 nicht erwerbsfähige, in der Regel Kinder unter 15 Jahren. „Basierend auf der aktuellsten Statistik zum 4. Kapitel SGB XII erhielten zum Ende des dritten Quartals 2022 (Stichtag 30. September 2022) circa 65.000 Personen ukrainischer Staatsangehörigkeit Leistungen“, schreibt die Bundesregierung ferner. Das seien 45.000 mehr ukrainische Leistungsbezieher als vor Ausbruch des Krieges im Februar vergangenen Jahres.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass der Bund den Ländern im Jahr 2022 explizit für die Geflüchteten aus der Ukraine rund 2,144 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt habe, um Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Flucht und Migration finanziell zu unterstützen. Im laufenden Jahr erhielten die Länder für die Geflüchteten aus der Ukraine über die Umsatzsteuerverteilung weitere 1,5 Milliarden Euro.

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