In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Medien, vor allem jene des öffentlich rechtlichen Rundfunks, massive Falschberichterstattung betrieben. Dieses Verhalten wurde von Stefan Raven News in jedem Einzelfall gerügt, zum Teil der Presserat, bzw. der Rundfunkrat eingeschaltet. Es folgten Rechtfertigungen, aber keine Korrekturen, lediglich von einer Stelle kam eine Entschuldigung.
Allen voran geht die Berichterstattung vom erfundenen rechten Treffen der Bremer Polizei. Der Weser Kurier, der NDR (Videotext), Buten un Binnen von Radio Bremen und die BILD übernahmen die Polizeimeldung blind. Auch nach korrekter Sachdarstellung erfolgte keine Änderung, so dass nun Presserat und Rundfunkrat eine Überprüfung vornehmen. Der Weser Kurier verteidigte die Mitteilung über eine Anwaltskanzlei und verwies darauf, dass man Polizeimeldungen ungeprüft übernehmen dürfe, da sie laut BGH-Urteile eine privilegierte Quelle darstellen würden.
Juristisch ist dies richtig, presseethisch jedoch verwerflich, da gerade im Presserecht die Polizei oftmals nicht nur Informationsgeber, sondern auch beteiligte Partei ist – wie in diesem Fall. Eine Presseanfrage zu dieser Falschmeldung der Polizei wurde vom Senat des Inneren der Hansestadt Bremen damit beantwortet, dass man für weitere Informationen auf die eben monierte Pressemeldung verweise.
Eine Reaktion von der BILD erfolgte gar nicht. Auch Buten un Binnen und der NDR korrigierten die Falschmeldung nicht. Radio Bremen teilte mit, dass der Beitrag nicht gegen die Programmgrundsätze verstoße. Dass die Polizeimeldung als falsch erwiesen wurde, spielte in der Antwort vom 16. Juni dagegen keine Rolle. Zuvor riefen wir auch bei Buten un Binnen an und nannten die Gesprächspartnerin. In dem abschließenden Schreiben hieß es dann jedoch, dass wir auf die eMail mit der Rückfrage des öffentlich-rechtlichen Mediums nicht reagiert hätten. Diese Rückfrage wurde am 10. Juni um 14:34 Uhr gestellt. Unsere Antwort erfolgte um 14:37 Uhr. Unserem Empfinden nach somit auch in einer zeitlichen Nähe zur Frage.
Auch der NDR selbst beruft sich auf die Polizei als privilegierte Quelle, was aber nichts an einer erwiesenen und durch uns belegten Falschmeldung ändert. Kurioserweise verwies der NDR darauf, dass auch im Nachhinein keine Korrektur stattfinden müsse, da keine “identifizierende Berichterstattung stattfand oder stattfindet”. Dies ist verwunderlich, da wir den Link zu unserem Beitrag mitteilten. Dieser wurde bis zum Eintreffen der Antwort des NDR am 17. Juni 738.442 Mal aufgerufen. Wir sind daher sicher, hätte man sich beim NDR bemüht, hätte man auch diesen mit Quellen belegten Artikel gefunden, wenn er in der eMail wohl schon überlesen wurde.
Lediglich – und das möchten wir hier ausdrücklich lobenswert betonen – der MDR entschuldigte sich für eine Falschmeldung zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Während der Sendung pochte Moderatorin Wiebke Binder gegenüber einem AfD-Sprecher darauf, dass die Gerichte bestätigt hätten, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handeln würde. Der AfD-Sprecher verneinte dies, worauf Frau Binder mehrfach noch darauf pochte und dies als Fakt darstellte. Dazu erreichte uns heute eine Entschuldigung des Studioleiters. Man habe diesen Sachverhalt aufgearbeitet und mit Frau Binder ausgewertet und besprochen.
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