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Berlin – Das Bundesjustizministerium hat im August einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich veröffentlicht. Bis zum heutigen Montag können Verbände zu dem Gesetz Stellung nehmen. Der Vorschlag betrifft unter anderem Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung. Hier würde insbesondere der Eilrechtsschutz umgestaltet, der es Bürger und Umweltverbänden ermöglicht, die Umsetzung von Vorhabenzulassungen vorläufig zu stoppen, sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulassungsentscheidung bestehen. Diese und weitere Änderungen sollen – dem Wunsch des Bundesjustizministeriums zufolge – auf eine Vielzahl von unterschiedlichen, großen Infrastrukturvorhaben anwendbar sein.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kritisiert: “Die vorgeschlagenen Verkürzungen des einstweiligen Rechtsschutzes sind mit essentiellen Rechtsstaatsprinzipien nicht vereinbar. Eine wirkungsvolle gerichtliche Kontrolle wird so ausgehebelt. Anträge im Eilverfahren müssen ermöglichen, dass die Umsetzung von Vorhaben vorläufig gestoppt wird. Die Abschaffung dieser aufschiebenden Wirkung würde zu einer Entwertung des verfassungs-, europa- und völkerrechtlich gebotenen einstweiligen Rechtsschutzes führen. Das kann so nicht gewollt sein. In der Einleitung zum Gesetzesentwurf wird zudem der Fokus auf Energiewende und den Ausbau der erneuerbaren Energien, einschließlich des erforderlichen Ausbaus der Stromnetze gelegt. Ebenso sollen erforderliche Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur beschleunigt werden. Bei genauerer Betrachtung unterfallen aber auch erschreckend viele klimaschädliche Vorhaben den geplanten Regelungen. Genau diese sollten jedoch nicht schneller umgesetzt werden sollten, sondern gehören auf den Prüfstand! Das sind unter anderem Kraftwerke, Gasversorgungsleitungen, Abfallanlagen, Flughäfen, Bundesfernstraßen, Gewässerausbauten und LNG-Anlagen.”

Hintergrund: Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums reiht sich ein in eine lange Reihe von Gesetzen, die der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren dienen sollen. Die meisten davon mit zweifelhaftem Erfolg. Oft geht es darin darum, den Rechtsschutz zu verkürzen oder Beteiligungsrechte zu beschneiden, weil dies vermeintliche Gründe für die lange Umsetzungsdauer größerer Infrastrukturvorhaben sind. Untersuchungen zeigen indes, dass die Verzögerungen insbesondere auf fehlendes Personal in Behörden und Gerichten und unvollständige Antragsunterlagen zurückzuführen sind. Beschreiten Umweltverbände den Klageweg, zeigen auch hier Studien, dass sie überdurchschnittlich erfolgreich sind, Mängel in den Zulassungsentscheidungen zu Recht angemahnt haben und letztlich zur Korrektur und damit zur Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung beitragen. Sie werden so ihrer Aufgabe als “Anwälte der Natur” gerecht. Einschränkungen ihrer Beteiligungsrechte und des nachfolgenden Rechtsschutzes gingen daher zulasten von Natur und Umwelt.

Der NABU hat heute im Rahmen der Verbändebeteiligung eine ausführliche Stellungahme eingereicht, die in Kürze auf der Internetseite des Verbandes verfügbar sein wird.

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