Wolf

Bonn (NABU)– Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat das Ergebnis des aktuellen Wolfmonitorings veröffentlicht. Im Monitoringjahr 2019/20 wurden in Deutschland 128 Wolfsrudel, 35 Paare und zehn territoriale Einzeltiere bestätigt. Das bedeutet einen Anstieg der Territorienzahl um 9% im Vergleich zum Vorjahr. Das weiterhin positive Wachstum war zu erwarten, da es in weiten Teilen der deutschen Kulturlandschaft hohe Wilddichten und geeigneten, noch nicht besetzen Lebensraum für Wölfe gibt.  Auffällig ist jedoch, dass der Zuwachs deutlich geringer ausfällt als in den Jahren zuvor, in denen teils Wachstumsraten von 30% registriert wurden. Schwankungen können mitunter in der Natur einer Population liegen, von exponentiellem Wachstum kann daher keine Rede sein.

Neben der Verbreitung wird auch die Totfundstatistik aktualisiert: Seit 2000 starben 378 Wölfe im Verkehr, 50 Wölfe wurden hingegen mutwillig illegal getötet. Letztere wurden meist geschossen, doch auch geköpfte und absichtlich überfahrene Wölfe wurden gefunden. Neueste Erkenntnisse zeigen zudem: Sieben der 98 im Straßenverkehr verunfallten Wölfe des letzten Monitoringjahrs 2019/20 wurden zu Lebzeiten beschossen, was jedoch nicht zum Tod der Tiere führte. Dazu kommen elf Wölfe, die in diesem Zeitraum illegal getötet wurden. Diese Zahl steigt stetig, 2018/19 waren es acht, 2017/18 sechs illegal getötete (und gefundene Wölfe).

Die Aufklärungsrate dieser Straftaten ist verschwindend gering, die Dunkelziffer vermutlich hoch. Ralf Schulte, Teamleiter Artenschutz beim NABU Bundesverband: „Der Wolf ist eine streng geschützte Art, das Nachstellen und Töten der Tiere ist strafbar. Die Verfolgung der Täter*innen muss stärker voran getrieben werden.“ Artenschutzkriminalität wird in vielen Bundesländern immer noch als Kavaliersdelikt vernachlässigt. „Wir fordern die Länder auf, in ihren LKAs Stellen zu schaffen, die auf die Ermittlung von Artenschutzkriminalität spezialisiert sind. Neben Wölfen werden auch geschützte Greifvögel oder Luchse immer wieder Opfer illegaler Tötung. Diese Straftaten dürfen nicht bagatellisiert werden.“

Das BfN macht ebenfalls deutlich, dass der sogenannte „günstige Erhaltungszustand“ der hiesigen Wolfspopulation noch nicht erreicht ist. Forderungen nach offizieller Bejagung wird somit eine Absage erteilt. Marie Neuwald, NABU-Wolfsexpertin erklärt: „Aus fachlicher Sicht müssen Wölfe in Deutschland nicht bejagt werden. Aufgrund ihrer Territorialität wird es nie übermäßig viele Tiere auf einer kleinen Fläche geben. Auch als vorbeugende Herdenschutzmaßnahme ist Bejagung nachweißlich kein erfolgreiches Mittel. Wer das fordert, lenkt nur von wirklich hilfreichen, aber aufwendigeren Methoden wie Elektrozäunen und deren Förderung ab.“

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