UnfallUnfall

Berlin: (hib/HAU) – Im Jahr 2019 wurden insgesamt 3.046 Personen im Straßenverkehr getötet (2011: 4.009), was einem Rückgang von knapp einem Viertel (24 Prozent) gegenüber 2011 entspricht. Im Vergleich zum Jahr 2001 sei ein Rückgang um mehr als 50 Prozent und im Vergleich zum Jahr 1991 um mehr als 56 Prozent zu verzeichnen, heißt es in dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorgelegten „Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2018/19“ (19/26135).

Der Vorlage zufolge sind entsprechend der steigenden Fahrleistungen von Kraftfahrzeugen auch die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Straßenverkehrsunfälle (plus 14 Prozent) sowie die Zahl der Unfälle mit Sachschaden (plus 16 Prozent) gegenüber 2011 angestiegen. Nahezu unverändert (minus zwei Prozent) im Vergleich zu 2011 ist nach Angaben der Bundesregierung die Zahl der Unfälle mit Personenschaden sowie die Zahl der verunglückten Personen. 65.244 Personen seien 2019 schwer verletzt (ein Minus von fünf Prozent im Vergleich zu 2011) sowie 318.986 Personen leicht verletzt (minus ein Prozent) worden, heißt es in der Unterrichtung.

Darin schreibt die Regierung weiter, die Zahl der im Straßenverkehr schwer verletzten Personen sei in der langfristigen Betrachtung rückläufig. Trotz Anstiegen in einzelnen Jahren (wie etwa 2011 und 2015) sei grundsätzlich ein positiver Trend zu verzeichnen. Die Gruppe der Schwerverletzten sei dabei sehr heterogen und umfasse alle Unfallopfer, die mindestens 24 Stunden stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Innerhalb dieser Gruppe würden als Schwerstverletzte diejenigen Unfallopfer gelten, die einen erheblichen medizinischen Behandlungsbedarf aufweisen und auch nach Entlassung aus dem Krankenhaus oft langwierige Folgeschäden bewältigen müssen.

Während die langfristige Betrachtung sowohl für die Zahl der Unfälle mit Personenschaden als auch für die Zahl der verunglückten Personen eine deutliche positive Entwicklung zeige, sei für die vergangenen Jahre sowohl für die Unfallzahlen als auch für die Zahl der Getöteten eine Stagnation festzustellen, heißt es in der Unterrichtung. Obwohl nach den Anstiegen in 2014, 2015 und 2018 in den vergangenen beiden Jahren bei der Zahl der Getöteten wieder Rückgänge zu verzeichnen seien, liege der Wert höher als laut einer angenommenen kontinuierlichen Entwicklung, wie sie für die Erreichung des Ziels des Verkehrssicherheitsprogrammes (Rückgang der Zahl der Getöteten um 40 Prozent bis 2020) erforderlich wäre, stellt die Bundesregierung fest.

Betrachte man die Zahl der Unfälle mit Personenschaden sowie die Zahl der Getöteten nach Ortslagen, werde deutlich, dass sich die meisten Unfälle (2019: 69 Prozent) innerhalb geschlossener Ortschaften ereignen, dabei jedoch nur 31 Prozent der im Straßenverkehr getöteten Personen verunglückten. Dagegen seien 58 Prozent aller in 2019 getöteten Personen auf Landstraßen verunglückt, „obwohl sich hier nur rund ein Viertel aller Unfälle mit Personenschaden ereigneten“, heißt es in der Vorlage.

Auf Autobahnen ereigneten sich im Jahr 2019 lediglich sieben Prozent aller Unfälle mit Personenschaden, „obwohl auf diesem Straßennetz etwa ein Drittel der gesamten Fahrleistung in Deutschland erbracht wird“, schreibt die Regierung. Etwa zwölf Prozent aller im Straßenverkehr getöteten Personen seien 2019 auf Autobahnen verunglückt.

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