50 Euro

Viele haben die Corona-Besucherlisten in Restaurants bisher nicht ganz ernstgenommen. Wer aber künftig etwa «Micky Maus», «Hulk» oder «Volker Racho» in die Listen einträgt, der muss mit 50 Euro Bußgeld rechnen. Nur muss die Person dann erstmal ausfindig gemacht werden.

Berlin (dpa/HULK) – Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

Für die konkrete Umsetzung sind die Länder selbst verantwortlich – über entsprechende Änderungen in ihren Corona-Verordnungen und Bußgeldkatalogen. Offen blieb zunächst, wie die Bußgeldregel konkret angewandt werden soll, wenn beispielsweise durch Eintrag eines falschen Namens gar nicht klar ist, um wen es sich handelt.

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