Krankenhaus

Berlin: (hib/PK/Raven) – Die Krankenhäuser haben im vergangenen Jahr rund 686 Millionen Euro für zusätzlich geschaffene Intensivbetten mit Beatmungskapazität erhalten. Das geht aus der Antwort (19/29480) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28897) der FDP-Fraktion hervor.

Mit dem Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom März 2020 wurde den Angaben zufolge neben Ausgleichszahlungen für Kliniken auch die Förderung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten beschlossen. Für jedes zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbett mit maschineller Beatmungsmöglichkeit erhielten die Krankenhäuser einen Pauschalbetrag von 50.000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Die Regelung war bis Ende September 2020 befristet, wie aus der Antwort hervorgeht. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zahlte den Betrag an die Länder aus, zur Weiterleitung an die Kliniken. Demnach wurden zwischen dem 16. März und 30. September 2020 insgesamt 686,1 Millionen Euro ausgezahlt, was einer rechnerischen Förderung von 13.722 Intensivbetten entspricht.

Dass zwischen August und Oktober – also zum Ende der Befristung hin – die Intensivbetten massiv nach unten gegangen sind, haben wir bereits berichtet. Die Begründungen sind fadenscheinig, das sehen auch Spezialisten so. Man kann hier zu Recht mutmaßen, dass die Krankenhäuser die Betten wegen des Geldes wegen bereitgestellt haben – sofern sie real und einsatzbereit überhaupt existierten. Eine Auslastung der Intensivplätze fand zu keinem Zeitpunkt statt und war zu keinem Zeitpunkt abzusehen.

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