Prof. Dr. Axel Gehrke

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich gesetzlich zu regeln, dass alle Menschen, die innerhalb eines Monats nach einer erfolgten Corona-Impfung versterben, grundsätzlich obduziert werden. Nur auf dem Weg der sogenannten inneren Leichenschau lässt sich feststellen, ob und in welchem Zusammenhang der eingetretene Tod mit der vorangegangenen Corona-Impfung steht.

Dazu Professor Dr. med. Axel Gehrke, Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion:

„Bisher gleicht der geheimnisvolle Umgang mit mehr oder weniger versteckten Verlautbarungen über Todesfälle nach Impfungen, insbesondere in den Altersheimen, einem ‚Blinde-Kuh-Spiel‘. Nur eine möglichst hohe Anzahl von Obduktionen gibt der Bevölkerung Gewissheit, dass das tatsächliche Impfrisiko wissenschaftlich ermittelt und in die Impfempfehlungen eingepflegt wird. Anders kann die laut neugefasstem Infektionsschutzgesetz explizit aufgeführte verpflichtende Risikoaufklärung vor der Impfung nicht korrekt durchgeführt werden.

Laut Bulletin des Paul Ehrlich Institutes vom 28.1.2021 wurden dem Institut bisher 69 Todesfälle nach erfolgter Impfung gemeldet. Alle Todesfälle betrafen Personen, die mit Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft wurden und variierten zwischen 1 Stunde bis 18 Tage nach der Impfung. Ein Zusammenhang mit einer Covid-19 Erkrankung wurde bei 11 Verstorbenen vermutet, in 25 Fällen wurde die Todesursache als unbekannt gemeldet und in allen anderen Fällen seien die Patienten an ihren multiplen Vorerkrankungen gestorben, wobei man sich zurecht fragen muss, wieso sie bei so schweren Vorerkrankungen überhaupt geimpft werden konnten. Allein aus dieser Zusammenstellung zeigt sich eindeutig, dass dringend evaluiert werden muss, inwieweit Todesfälle, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung auftreten, direkt auf diese zurückzuführen sind und welche möglichen Vorerkrankungen die Sterblichkeit begünstigen.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzliche Grundlage und Verpflichtung für rechtsmedizinische Untersuchungen von Patienten, die nach einer Corona-Impfung verstorben sind, zu schaffen. Eine Obduktion ist darüber hinaus auch unerlässlich für den Nachweis, ob eine strafbare falsche Aufklärung vorliegt und ob die Risikobewertung der neu zugelassenen Impfstoffe überarbeitet werden muss.

Und schlussendlich: Auch die Angehörigen der Verstorbenen haben ein Recht darauf zu erfahren, woran ihre Familienmitglieder verstorben sind und ob es sich eventuell um einen vermeidbaren Tod gehandelt hat.“

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