Bundesverfassungsgericht

Der Prozessbevollmächtigte der AfD-Bundestagsfraktion, Professor Karl‑Albrecht Schachtschneider, hat vorgestern beim Bundesverfassungsgericht beantragt, dem Bundespräsidenten durch Hängebeschluss zu untersagen, das Zustimmungsgesetz Deutschlands zum EU-Eigenmittelbeschluss, das der Deutsche Bundestag am 25. März verabschiedet hat und dem der Bundesrat am 26. März zugestimmt hat, auszufertigen und zu verkünden.

Dies kommentieren der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, und der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Albrecht Glaser:

„Nachdem gestern durch das Gericht bekannt gegeben wurde, dass der Antrag auf einstweilige Anordnung des Bündnisses ‚Bürgerwille‘ auf Aussetzung des Ratifikations-Verfahrens des Eigenmittelgesetzes vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden ist, folgt aus diesem Vorgang, dass auch die Wirkung des Hängebeschlusses vom 26. März 2021 beendet ist.
Durch den Beschluss über den Eilantrag der Klägergruppe ‚Bürgerwille‘ (AZ 2 BvR 547 /21) hat sich jedoch der Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion (AZ 2 BvE 4/21) noch nicht erledigt. Wir haben darum gestern sofort beim Bundesverfassungsgericht nun unsererseits einen Hängebeschlussantrag gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz gestellt. Darum ist eine erneute Maßnahme des Gerichts erforderlich, um unseren Anspruch auf Rechtsschutz nicht leerlaufen zu lassen.
Parallel wurde der Bundespräsident gebeten, mit der Unterzeichnung bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über diesen Antrag abzuwarten.“

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