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Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hält den Anfang Juli 2020 beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt (19/20000, 19/20601) für verfassungswidrig. Mit einem Antrag (19/22926) fordert sie die Abgeordneten des Bundestages auf, „beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, dass das Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) verfassungswidrig ist“. Die von der AfD-Fraktion vorgeschlagene abstrakte Normenkontrolle kann von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages beantragt werden.

Aus Sicht der AfD-Fraktion verstößt der Nachtragshaushalt gegen das Wirtschaftlichkeitsverbot, das Jährlichkeitsprinzip sowie die Haushaltsprinzipien von Fälligkeit und Haushaltswahrheit. Zudem verfüge der Bund mit der früheren Asylrücklage „über eine Kreditermächtigung, mit der er in der Lage wäre, auf akute Notsituationen zu reagieren“. Haushalts- und verfassungsrechtlich wäre es geboten, diese Rücklage aufzulösen, „bevor neue Kreditermächtigungen bewilligt werden“, kritisiert die Fraktion. Weiterhin stünden die mit dem Nachtragshaushalt eingeleiteten Maßnahmen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Notlage. „Dies allerdings wäre Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes“, meint die Fraktion.

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