Alice WeidelAlice Weidel

Berlin: (hib/SCR) – Die AfD-Fraktion hat anlässlich der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Einführung einer Teil-Impfplicht durch die Ampel-Koalition Anträge gegen eine Impf-Pflicht und gegen Einschränkungen für Ungeimpfte vorgelegt. Die Fraktion fordert zudem eine bessere Datenbasis für Entscheidungen in der Corona-Pandemie. Die Vorlagen stehen am heutigen Dienstag erstmals auf der Tagesordnung zur Beratung und sollen am Freitagvormittag abschließend beraten werden.

In einem ersten Antrag (20/192) spricht sich die Fraktion gegen die Einführung einer Impf-Pflicht aus. Aus Sicht der Fraktion wäre die Einführung einer solchen Impf-Pflicht ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes. „Um verhältnismäßig zu sein, muss eine Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein. Diese Kriterien sind derzeit bei einer Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 nicht erfüllt“, führt die Fraktion aus. Stattdessen solle die Bundesregierung per Gesetz oder Verordnung festlegen, dass eine direkte oder indirekte Impfpflicht gegen COVID-19 unzulässig sein.

In einem zweiten Antrag (20/193) fordert die Fraktion eine bessere Datengrundlage für Entscheidungen rund um die Bekämpfung der Corona-Pandemie. Erfasst werden soll laut Fraktion unter anderem, wie viele Corona-Patienten beziehungsweise Corona-Tote geimpft beziehungsweise ungeimpft sind, wie häufig welche Arten von Impfnebenwirkungen auftreten und wie viele Personen aufgrund von Nebenwirkungen der Impfungen arbeitsunfähig sind. Die Daten sollen wochengenau erfasst und unverzüglich veröffentlich werden, fordert die Fraktion.

In einem dritten Antrag (20/195) fordert die Fraktion die Bundesregierung dazu auf, „sicherzustellen, dass niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt oder diskriminiert wird, weil er aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte, sich nicht hat impfen lassen, und zu erklären, dass es keine gesetzliche Impfpflicht geben wird“. Der Staat habe die Freiwilligkeit der Impfentscheidung sicherzustellen, führt die Fraktion in dem Antrag aus. Die Bindung einer Vorlage eines Impfnachweises an die „Wiedererlangung grundgesetzlich garantierter Freiheiten“ bedeute für Ungeimpfte, „dass sie vom gesellschaftlichen, kulturellen, beruflichen, sportlichen und internationalen Leben ausgeschlossen würden“.

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