IslamismusIslamismus

In der kleinen Anfrage (20/48) fragte die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag explizit nach sicherheitsrelevanten Lagen in Deutschland in Bezug auf religiös motivierte Extremisten und Terroristen. Stefan Raven News hat von der Beantwortung der “falschen” Frage Nr. 9 schon von dieser kleinen Anfrage berichtet. Nun soll auch der eigentliche Inhalt der Anfrage, bzw. die Antworten aus (20/277) der Öffentlichkeit durch unsere Berichterstattung zugänglich gemacht werden, denn das Bundespresseamt wollte offensichtlich mit der Berichterstattung aus dem Newsletter des Deutschen Bundestags über diese Zahlen hinwegtäuschen.

Die AfD bezieht sich als Ausgangspunkt auf eine Aussage des ehemaligen Innenministers Horst Seehofer, der betonte, dass seit dem Jahr 2000 23 Terroranschläge verhindert wurden. Doch laut Bundesamt für Verfassungsschutz seien rund 2.000 Islamisten in Deutschland als besonders gefährlich einzustufen. Dies seien Personen, denen man laut Nachrichtendienst potenziell Terror bis hin zu Anschlägen zutraut. Die Terroranschläge sind bis hier her noch “wertfrei” dargestellt. Die konservative Partei fragte daher danach, wie sich diese verhinderten Terroranschläge nach ihrer Personenzahl und politischen Motivationen aufschlüsselte.

Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort mit, dass sich alle 23 verhinderten Terroranschläge in Deutschland ausschließlich auf Sachverhalte des Phänomenbereichs der politisch motivierten Kriminalität “religiöse Ideologie” beziehen. Kein einziger dieser verhinderten oder gescheiterten Anschläge sind somit dem Phänomenbereich rechts zuzuordnen, wodurch die Geschmacklosigkeit des Bundespresseamtes aus dem Newsletter 1141 des Jahres 2021 des Deutschen Bundestages noch einmal unterstrichen wird, wenn dieses dort lediglich auf die versehentlich nicht umgeschriebene Frage 9 des umfangreichen Fragekatalogs eingeht und implizit auch noch “Straßenschläger” und Hooligans mit Terroristen gleichsetzen. Das Bundespresseamt ist keinesfalls mehr als unparteiischer Auskunftsgeber zu betrachten, sondern als staatliches Propagandainstrument.

Quelle: Bundestagsdrucksache 20/277

Anschließend erfolgt eine Auflistung der Staatsangehörigkeiten der Täter nach Pass/Ausweis. Interessant werden dann wieder die Fragen 3 und 4, wo nach dem Aufenthalts-, bzw. Schutzstatus der Täter aktuell und zum Zeitpunkt der verhinderten oder gescheiterten Anschläge gefragt wird. Die Antwort der Bundesregierung schockiert. Diese Antworten könnten trotz des parlamentarischen Informationsanspruchs nicht geliefert werden, da diese Daten als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch gelten würden. Es gehe dabei auch um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Diese Daten würden daher dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt werden.

In den Fragen 6 und 7 ging es um die Herkunft der Täter, bzw. deren Staatsangehörigkeit. So haben über die Hälfte der islamistisch gesinnten Terroristen keine deutsche Staatsangehörigkeit. Von den 940 Personen mit Deutscher Staatsangehörigkeit nach Pass haben laut Regierungsauskunft 480 eine weitere Staatsangehörigkeit, siehe Tabelle rechts oben in der Galerie (Zahlen dort gerundet). Kenntnisse über die Abstammung der anderen 460 Islamisten liegen der Bundesregierung nicht vor.

Die restlichen Fragestellungen beschäftigen sich größtenteils mit den Afghanen, die sich aktuell auf US-Basen innerhalb Deutschlands befinden.

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