Peter Altmaier

Berlin: (hib/FLA/Raven) – Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), geht davon aus, dass das 400-Millionen-Paket von Bund und Ländern zur Soforthilfe in den Überschwemmungsregionen noch im Juli bei den Betroffenen ankommt. Abgesprochen sei, dass die Länder bei der Bewilligung sehr weitgehend freie Hand haben sollen, damit eine umfassende schnelle Abwicklung gewährleistet sei. Es gehe bei der Soforthilfe nicht um den Aufbau von Gebäuden, sondern um alles, was die Leute jetzt brauchten, damit sie über die nächsten Tage und Wochen kämen.

Altmaier gab im Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einer Sondersitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) Antworten auf zahlreiche Fragen der Abgeordneten rund um viele Aspekte zur Fluthilfe. Der Minister war aus Neapel zugeschaltet, wo die G20-Staaten über den “Klimaschutz” verhandeln. Es liege an den Ländern, wie hoch sie bei der Soforthilfe gingen, sagte er. Es gehe dabei um einen mittleren vierstelligen Betrag, also etwa 5000 Euro. Er habe sich etwas mehr vorstellen können. Aber eben: “Wir mischen uns da nicht ein.” Ihm sei wichtig, dass im Bundeskabinett explizit erörtert worden sei, die Soforthilfe auch zum Ausgleich von Umsatzausfällen zu nutzen. Er verwies beispielhaft auf Unternehmen, die coronabedingt monatelang keinen Umsatz hätten machen können und die jetzt weiter Umsatzausfälle verkraften müssten, bis etwa für verwüstete Gebäude irgendwann Geld von der Versicherung oder vom Staat fließe.

In der Bundesregierung sei geplant, für Unternehmen in den Überschwemmungsgebieten noch einmal die Insolvenzantragspflicht auszusetzen. Es mache wenig Sinn, dass ein gesundes Unternehmen, beispielsweise ein Restaurant in Altenahr, das vor der Krise kerngesund war und jetzt, wo die Saison beginnen sollte, wieder alles verloren habe, Insolvenz anmelden müsse. In diesem Punkt sei aber das Parlament gefragt. Eine Möglichkeit, darüber zu befinden, böte sich an, wenn der Bundestag Anfang September zusammenkomme, um die Haushaltsberatungen durchzuführen. Dies werde mit den Fraktionen besprochen.

Einigkeit besteht laut Altmaier in der Bundesregierung darüber, dass die Mittel für die Soforthilfen erst einmal ausreichend seien. Aber es werde darüber hinaus nicht an finanziellen Mitteln scheitern, wenn aus den betroffenen Ländern geltend gemacht werde, damit nicht auszukommen. Die Soforthilfe sei das eine, der Wiederaufbau das andere, machte der Minister klar. Er gehe davon aus, dass es keine neuen Planstellungsverfahren geben müsse, wenn Infrastruktur wieder hergestellt werde. Bezüglich der Auftragsvergabe meinte er, das europäische Recht ermögliche Ausnahmen. Langwierige Verfahren etwa bei größeren Objekten müssten vermieden werden.

Über die Schäden gebe es noch keine Übersicht, zum Teil werde ja immer noch geräumt, sei das Wasser noch nicht abgeflossen. Was die Infrastruktur des Bundes angehe, seien insbesondere die Schäden bei Bahn-Böschungen und Gleisen beträchtlich. Bei den Autobahnen und Bundesstraßen falle der Befund etwas glimpflicher aus. Im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums seien überall in Deutschland Behelfsbrücken eingelagert. Die würden nun eingesetzt.

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