HürthDem Deutschen Tierschutzbüro liegt Bildmaterial aus dem Schlachthof "Mezbaha" in Hürth bei Köln vor. Die Aufnahmen sind in den letzten Wochen entstanden und zeigen massive Übergriffe auf Tiere. So werden vor allem Schafe und Rinder geschlagen, getreten und regelrecht in den Schlachthof geschliffen. Dort werden sie auf brutale und zum Teil illegale Weise getötet. Der Schlachthof ist nach Hinweisen an das zuständige Veterinäramt bereits geschlossen worden. Das Deutsche Tierschutzbüro zeigt seit Jahren auf, unter welchen katastrophalen Zustände Tiere in Deutschland in der Massentierhaltung leben und leiden müssen. Die Empfehlung ist die vegane Lebensweise, denn dann wird sicher kein Tier gequält. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/115581 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Berlin: (hib/NKI/Raven) – Der Ausschuss „für“ Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochvormittag den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Tierschutz stärken – § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes streichen“ (20/5365) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der CDU/CSU-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke abgelehnt. Die AfD-Fraktion hatte die ersatzlose Streichung jener Paragrafen gefordert, die Ausnahmen für eine betäubungslose Schlachtung von warmblütigen Tieren vorsehen.

Die AfD-Fraktion begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass mehrere EU-Länder sowie die Schweiz ein solches Verbot eingeführt hätten. Zudem verwies der AfD-Redner darauf, dass mit der Methode der Elektrokurzzeitbetäubung eine Möglichkeit zur Verfügung stehe, die sowohl den Belangen des Tierschutzes als auch der Religion gleichermaßen Rechnung trage. Außerdem wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) angeführt, wonach Staaten auch bei rituellen Schlachtungen vorschreiben dürften, dass das Tier betäubt sein müsse.

In einer teilweise turbulenten Aussprache warfen die Redner der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und Die Linke der AfD-Fraktion vor, mit dem Antrag nicht den Tierschutz im Blick zu haben, sondern antisemitische und antimuslimische Ressentiments zu schüren. (sic!)

Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, der Tierschutz diene der AfD-Fraktion als Feigenblatt, um antimuslimische und antijüdische Hetze zu betreiben. Entlarvend sei, dass die AfD bei Tierschutz-Themen wie der Massentierhaltung und der Verbesserung des Tierwohls gegen sämtliche Vorschläge stimme. Die AfD suggeriere mit dem Antrag, dass Tierquälerei eine Eigenschaft sei, die vor allem bei Menschen im globalen Süden vorkomme, doch alle Zahlen machten deutlich, dass der Fleischkonsum im globalen Norden deutlich höher sei als in anderen Regionen. Das EuGH-Urteil, das sich die AfD im Antrag zu eigen mache, kritisiere nicht das Schächtungsverfahren in Deutschland, das Gegenteil sei der Fall, der EUGH mache deutlich, dass es für jede betäubungslose Schlachtung hierzulande eine Ausnahmegenehmigung brauche. Das Gericht habe bestätigt, dass das, was praktiziert werde, richtig sei. Die Aussage der Grünenvertreterin ist falsch und politische Hetze. Hierzu kann man in unserer Suchfunktion entsprechende Einträge finden.

Die Abgeordneten der FDP-Fraktion betonten, es sei unmöglich, sich einem Antrag anzuschließen, mit dem die Religionsfreiheit von Muslimen und von Juden eingeschränkt werden solle. Schächten sei in Deutschland bereits heute nur mit Genehmigungen möglich. Dennoch wird es immer noch und immer wieder betrieben. Immer wieder decken Tierschutzorganisationen diese Skandale auf, wie wir fortlaufend berichten.

Auch aus der SPD-Fraktion kam Ablehnung. Der Tierschutz werde dazu gebraucht, damit die AfD-Fraktion ihre Anti-Haltung ausstellen könne. Der EuGH habe den Ländern einen gewissen Spielraum in der Umsetzung der Schlacht-Regeln eingeräumt. In Deutschland müsse aufgrund der Vergangenheit jedoch zwischen dem Grundrecht Religionsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz anders abgewogen werden als in anderen Ländern. Welche Vergangenheit die „Genossen“ damit meinen, ist unklar und wurde nicht näher definiert. Fest steht, dass unter dem Begriff der Religionsfreiheit keine Missachtung von Leben erfolgen darf.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass es im Antrag um die Abwägung von Rechtsgütern gehe, auf der einen Seite stehe das Staatsziel des Tierschutzes, auf der anderen Seite das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Dazu gebe es Urteile vom Bundesverfassungsgericht, auf das Urteil des EuGH sei bereits verwiesen worden. Es sei bezeichnend, dass der erste Antrag der AfD zum Thema Tierschutz sich ausschließlich gegen Religionsgemeinschaften richte. Für die CDU/CSU-Fraktion stelle der Antrag eine bewusste Provokation gegenüber Religionsgemeinschaften dar und könne deshalb nur abgelehnt werden. Diese Aussage entbehrt sich ebenfalls jeglicher Tatsachen.

Die Fraktion Die Linke schloss sich den Vorrednern an, die Abgeordnete machte deutlich, dass ihre Fraktion Antisemitismus und antimuslimische Bestrebungen ablehne. Zudem wies die Abgeordnete darauf hin, dass das Schächten kein Massenphänomen darstelle und solche Eingriffe einer Genehmigung bedürfen. Bei einer möglichen Änderung des Tierschutzgesetzes sollten Gespräche mit allen Religionsgemeinschaften geführt werden, dafür gebe es derzeit allerdings keine Planungen.

Fest steht, dass alle Altparteien Kampfbegriffe benutzten, um Tierquälerei weiter zu ermöglichen. Man sollte sich deren Aussagen in Bezug auf Tierschutz in Zukunft daher ganz genau anschauen und immer wieder darauf verweisen.

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Ein Gedanke zu „Altparteien stimmen bei Schächtungsverbotsantrag für Tierquälerei“
  1. Grüße euch,
    finde ich echt witzig so zu lesen!!! Ich bin seit 1996 begeisterter Terrarianer und pflege etliche verschiedene Reptilien Gattungen/Arten. Wir aus der Terraristik, dürfen zum Beispiel KEINE lebenden Wirbeltiere verfüttern. Obwohl es das natürlichste der Welt ist. Wer zum Beispiel seine eigenen Mäuse, Ratten etc züchtet und verfüttert, muss diese vor der Fütterung mit Gas „einschläfern“!! Hat man jetzt ein Tier das eben aus Naturellen gründen ausschließlich lebende Futtertiere frisst, hat man ein Problem. Man braucht eine Genehmigung und muss zweifelsfrei darlegen damit es nicht anders geht!!!
    Großtiere darf man aus Religiösen gründen OHNE BETÄUBUNG Schächten!!! Ich darf aber eine Maus, nicht!! durch einen Genickschlag töten, sondern muss sie mit Gas betäuben…….AHA👍🏻👍🏻

    Kommentieren muss ich das jetzt aber nicht, oder!!!!!

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