Thorsten FreiThorsten Frei

Die Ampel-Parteien haben am heutigen Mittwoch ihre Pläne für Regelungen zu weiteren Corona-Schutzmaßnahmen vorgestellt. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke und Thorsten Frei:

Stephan Stracke: „Wir begrüßen, dass die Ampel-Koalitionäre unsere Linie bestätigen, mit den Basis-Maßnahmen – Maskenpflicht, Abstandsgebot, 3G – sicher durch Herbst und Winter zu kommen. Aber die Ampel-Parteien wollen den Ländern die Möglichkeit nehmen, bei Gefahr der Ausbreitung von Corona in ihrem jeweiligen Land Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Infektionsschutzgesetz gerade gegen die Verbreitung von Corona vorgesehen sind. Warum den Länderparlamenten diese Möglichkeit genommen werden soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die Ampel-Parteien haben zudem angekündigt, eine Verlängerung der Schutzschirmregelungen für Tagespflegeeinrichtungen und das Müttergenesungswerk zu prüfen. Aus unserer Sicht muss die Weiterführung der Regelung für Krankenhäuser, die deren Mehrbelastung durch Corona-Patienten finanziell ausgleicht, zwingend mitbetrachtet werden. Denn diese Regelung läuft Ende dieses Jahres aus.“Thorsten Frei: „Es ist erfreulich, dass die Ampel unserem Vorschlag folgt, die Geltung der epidemischen Lage nicht nochmals zu verlängern. Denn wir befinden uns gerade dank der Impfmöglichkeiten inzwischen in einer neuen Lage der Pandemie. Aber die Pläne der Ampel, die verbleibenden Regelungen bis zum 20. März 2022 fortzuführen, verkürzen die Rechte des Parlaments. Denn bislang hätte das Parlament jederzeit mit einem einfachen Mehrheitsbeschluss die Geltung der epidemischen Lage beenden können, künftig braucht es ein Gesetz. Zudem verlängert sich die Frist auf vier Monate – bislang musste der Bundestag spätestens alle drei Monate die Fortgeltung der epidemischen Lage bekräftigen. Eine derartige Verkürzung von Parlamentsrechten ist inakzeptabel und das Gegenteil von dem, was wir brauchen. Die Ampel-Parteien versprechen Freiheit und wollen in Wirklichkeit nur einen Blankoscheck für sich selbst. Ihr Vorschlag ist eher ein Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage.“

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