ArbeitsamtArbeitsamt

Die Bundesagentur für Arbeit teilte am heutigen Mittwoch mit, dass ab den morgigen Tag bundesweit die 2G-Regel in allen Niederlassungen der Arbeitsagentur gelte. Dies bedeutet, dass ungeimpfte, aber gesunde und auch getestete Menschen keinen Zutritt mehr zu persönlichen Gesprächen erhalten. Personen, die geimpft oder genesen sind, benötigen dagegen noch nicht einmal einen Test. Das heißt, dass Ungeimpfte per se als Infektionsträger behandelt werden, Geimpfte aber nicht, obwohl nachgewiesen ist, dass diese genau so ansteckend sein können und sich auch genauso anstecken können wie Ungeimpfte.

Wir fragten also bei der Pressestelle der Arbeitsagentur nach und stellten Detailfragen, um deren explizite Beantwortung wir baten. Pressereferentin Vanessa Thalhammer beantwortete uns diese in angemessenem und gewünschtem Zeitraum. Wir geben zuerst unsere Fragen und die Antworten von Frau Thalhammer im O-Ton wieder, ehe wir auf besondere Details der Antworten eingehen.

  1. Sie führen in den Arbeitsagenturen die sogenannte 2G-Regel ein. Ist Ihnen bewusst, dass Prof. Drosten (Charité), Dr. Wieler (RKI) und auch Dr. Kekulé ausdrücklich ausgesagt haben, dass geimpfte Menschen genau so ansteckend sein können, wie Ungeimpfte?
  2. Ist Ihnen bekannt, dass geimpfte Menschen sich genau so (auch untereinander) infizieren können wie Ungeimpfte?

    Auf den Seiten des RKI, deren link ich gerne der Vollständigkeit halber beifüge, ist – ergänzend zu Ihrer Information – veröffentlicht, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, signifikant vermindert ist. Darüber hinaus ist die Virusausscheidung (dies bezieht sich auch auf Ihre Frage 2) bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, kürzer als bei ungeimpften Personen mit SARS-CoV-2-Infektion. Zur Absicherung dieser wissenschaftlichen Inhalte bitte ich, im Zuge Ihrer Recherche auf die Kolleginnen und Kollegen der Pressestelle des RKI zuzugehen. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html. Darüber hinaus ist auf den Seiten des RKI veröffentlicht, das Risiko, das Virus möglicherweise auch unbemerkt an andere Menschen zu übertragen, durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich zu reduzieren. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch nach Impfung, die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltag mit Maske, Lüften etc.) einzuhalten.
  3. Bei 2G werden Geimpfte nicht getestet, es besteht also die Gefahr, dass Arbeitsagenturen zu großen Infektionsherden werden. Warum setzen Sie sich und anderen Menschen so eine Gefahr aus? Warum beschleunigen Sie die Steigerung der Inzidenzen und gefährden bewusst Menschenleben?

    Durch die Umsetzung der 2-G-Regeln ab dem morgigen Donnerstag intendieren wir, dass Arbeitsagenturen eben keine großen Infektionsherde sind – weder für unsere Kundinnen und Kunden wie auch unsere Beschäftigten. Wir führen eng definierte Hygiene- und Abstandsregeln, die wir seit Beginn der Pandemie in unseren Dienststellen anwenden, weiter. (s. STIKO-Empfehlung) Für persönliche Gespräche ist ab morgen  der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Wir empfehlen ausdrücklich, für diese persönlichen Gespräche zusätzlich einen Termin zu vereinbaren, um die Kontakte in den Eingangszonen zu minimieren.  Wir sind als Sozialbehörde jedoch verpflichtet,  für die Beratungs- und Leistungsanliegen unserer Kundinnen und Kunden da zu sein. Diesem Anspruch gilt es nachzukommen und seit Beginn der Pandemie haben wir dies auch gewährleistet und werden das auch weiter tun.
  4. Welche wissenschaftlichen Grundlagen haben Sie bei Ihrer Entscheidung, 2G einzuführen, als evidenzbasierte Grundlage herangezogen?

    Einzelne Bundesländer haben bereits sogenannte 2G-Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens eingeführt und es ist nicht auszuschließen, dass weitere verschärfte Maßnahmen (u.U. auch für ungeimpfte Personen) bei einer Verschlechterung der pandemischen Lage ergriffen werden müssen. Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie Abstandsregelungen und Maskenpflicht werden auch im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes weitergeführt und gelten bundesweit einheitlich. Für die persönliche Beratung unserer Kundinnen und Kunden wollen wir als Bundesbehörde einen höchstmöglichen Schutz gewähren, damit wir sicher miteinander arbeiten können. Dazu gehört 2G. Auch deswegen können die Häuser geöffnet bleiben. Die Hygiene- und Abstandsregeln, die wir seit Beginn der Pandemie in unseren Dienststellen anwenden, führen wir uneingeschränkt weiter. (STIKO-Empfehlung)
  5. Sind Sie der Meinung, dass ungeimpfte Menschen, die sich testen lassen würden, durch diese Regelung diskriminiert werden?

    Nein. Alle Anliegen unserer Kundinnen und Kunden werden geklärt. Ungeimpfte Menschen oder Kundinnen und Kunden, die uns ihren Status nicht mitteilen möchten, werden selbstverständlich telefonisch oder per Video beraten und können auch unsere Online-Angebote nutzen. In allen Arbeitsagenturen sind dafür weiterhin Sonderrufnummern eingerichtet. Ganz unabhängig vom Impfstatus haben viele Kundinnen und Kunden den telefonischen Service und die Online-Angebote seit Beginn der Pandemie sehr geschätzt und rege genutzt. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist am Notfallschalter auch unabhängig vom Impfstatus möglich.

In dem von Frau Thalhammer veröffentlichten Link, den wir auch als Beleg in dem Originaltext belassen haben, handelt es sich um ein kürzlich hinzugefügtes oder angepasstes Dokument des Robert Koch Instituts vom 19. November 2021 nach Beginn der Impfpflichtdiskussion. Voraus gingen die auf wissenschaftlicher Basis erfolgten Eingeständnisse von Dr. Wieler und Prof. Drosten in Bezug darauf, dass eine Impfung möglicherweise lediglich vor einem schweren Verlauf schützt. Diese in den letzten Tagen (als Rettungsversuch?) des RKI veröffentlichte Seite zeigt einen Verweis auf zwei Studien zum Onlineportal MedRxiv, auf welchem keine Studien veröffentlicht, sondern nur reproduziert werden. Darunter enthält das Portal auch zahlreiche Studien, die keine Veröffentlichung in wissenschaftlichen Fachmagazinen erfahren haben, sondern „privat“ durchgeführt wurden. Warum also nicht auf Originalstudien verlinkt wird, wie z. B. in dem New England Journal of Medicine ist fraglich oder somit klar.

Oberhalt beider Studien, auf die sich das RKI im schnell verfassten Text beruft, heißt es im Klartext und ausdrücklich noch einmal:

„Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Vorabdruck, der noch nicht von Fachkollegen überprüft wurde [was bedeutet das?]. Er berichtet über neue medizinische Forschung, die noch nicht bewertet wurde und daher nicht als Leitfaden für die klinische Praxis dienen sollte.“

Im Klartext heißt das: Nach den unumgänglichen eingeforderten Stellungnahmen von Dr. Wieler und Prof. Drosten versucht das RKI hier auf Basis fragwürdiger Studien, welche noch kein peer-review erhalten haben, eine wissenschaftliche Aussage zu treffen. Die Arbeitsagentur nimmt dies als Grundlage, um entgegen der Behauptungen zur Antwort von Frage 4 Menschen ohne Impfung zu diskriminieren.

Newsletteranmeldung

Werbung

Artikel-Ende


Auf deine Mithilfe kommt es an!

Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.

Diese Arbeit ist nur mit deiner Unterstützung möglich!

Helfe mit und stärke kritischen, unabhängigen Journalismus, der keine Rundfunkbeiträge oder Steuergelder bekommt, und keinen Milliardär als Finanzier hat. Als Journalist bin ich nur der Wahrheit und der Wissenschaft verpflichtet. Doch daher bin ich auch auf die freiwillige Unterstützung meiner Leser angewiesen.

Herzlichen Dank im voraus!

Per PayPal. 

Alternativ via Banküberweisung, IBAN: BE02 9741 0271 6040 BIC: PESOBEB1 (Kontoinhaber: Stefan Michels)

8 Gedanken zu „Arbeitsagentur schließt gesunde Menschen von Beratung vor Ort auf Grundlage unveröffentlichter Studien aus“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert