Die Bundesagentur für Arbeit teilte am heutigen Mittwoch mit, dass ab den morgigen Tag bundesweit die 2G-Regel in allen Niederlassungen der Arbeitsagentur gelte. Dies bedeutet, dass ungeimpfte, aber gesunde und auch getestete Menschen keinen Zutritt mehr zu persönlichen Gesprächen erhalten. Personen, die geimpft oder genesen sind, benötigen dagegen noch nicht einmal einen Test. Das heißt, dass Ungeimpfte per se als Infektionsträger behandelt werden, Geimpfte aber nicht, obwohl nachgewiesen ist, dass diese genau so ansteckend sein können und sich auch genauso anstecken können wie Ungeimpfte.
Wir fragten also bei der Pressestelle der Arbeitsagentur nach und stellten Detailfragen, um deren explizite Beantwortung wir baten. Pressereferentin Vanessa Thalhammer beantwortete uns diese in angemessenem und gewünschtem Zeitraum. Wir geben zuerst unsere Fragen und die Antworten von Frau Thalhammer im O-Ton wieder, ehe wir auf besondere Details der Antworten eingehen.
- Sie führen in den Arbeitsagenturen die sogenannte 2G-Regel ein. Ist Ihnen bewusst, dass Prof. Drosten (Charité), Dr. Wieler (RKI) und auch Dr. Kekulé ausdrücklich ausgesagt haben, dass geimpfte Menschen genau so ansteckend sein können, wie Ungeimpfte?
- Ist Ihnen bekannt, dass geimpfte Menschen sich genau so (auch untereinander) infizieren können wie Ungeimpfte?
Auf den Seiten des RKI, deren link ich gerne der Vollständigkeit halber beifüge, ist – ergänzend zu Ihrer Information – veröffentlicht, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, signifikant vermindert ist. Darüber hinaus ist die Virusausscheidung (dies bezieht sich auch auf Ihre Frage 2) bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, kürzer als bei ungeimpften Personen mit SARS-CoV-2-Infektion. Zur Absicherung dieser wissenschaftlichen Inhalte bitte ich, im Zuge Ihrer Recherche auf die Kolleginnen und Kollegen der Pressestelle des RKI zuzugehen. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html. Darüber hinaus ist auf den Seiten des RKI veröffentlicht, das Risiko, das Virus möglicherweise auch unbemerkt an andere Menschen zu übertragen, durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich zu reduzieren. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch nach Impfung, die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltag mit Maske, Lüften etc.) einzuhalten. - Bei 2G werden Geimpfte nicht getestet, es besteht also die Gefahr, dass Arbeitsagenturen zu großen Infektionsherden werden. Warum setzen Sie sich und anderen Menschen so eine Gefahr aus? Warum beschleunigen Sie die Steigerung der Inzidenzen und gefährden bewusst Menschenleben?
Durch die Umsetzung der 2-G-Regeln ab dem morgigen Donnerstag intendieren wir, dass Arbeitsagenturen eben keine großen Infektionsherde sind – weder für unsere Kundinnen und Kunden wie auch unsere Beschäftigten. Wir führen eng definierte Hygiene- und Abstandsregeln, die wir seit Beginn der Pandemie in unseren Dienststellen anwenden, weiter. (s. STIKO-Empfehlung) Für persönliche Gespräche ist ab morgen der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Wir empfehlen ausdrücklich, für diese persönlichen Gespräche zusätzlich einen Termin zu vereinbaren, um die Kontakte in den Eingangszonen zu minimieren. Wir sind als Sozialbehörde jedoch verpflichtet, für die Beratungs- und Leistungsanliegen unserer Kundinnen und Kunden da zu sein. Diesem Anspruch gilt es nachzukommen und seit Beginn der Pandemie haben wir dies auch gewährleistet und werden das auch weiter tun. - Welche wissenschaftlichen Grundlagen haben Sie bei Ihrer Entscheidung, 2G einzuführen, als evidenzbasierte Grundlage herangezogen?
Einzelne Bundesländer haben bereits sogenannte 2G-Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens eingeführt und es ist nicht auszuschließen, dass weitere verschärfte Maßnahmen (u.U. auch für ungeimpfte Personen) bei einer Verschlechterung der pandemischen Lage ergriffen werden müssen. Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie Abstandsregelungen und Maskenpflicht werden auch im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes weitergeführt und gelten bundesweit einheitlich. Für die persönliche Beratung unserer Kundinnen und Kunden wollen wir als Bundesbehörde einen höchstmöglichen Schutz gewähren, damit wir sicher miteinander arbeiten können. Dazu gehört 2G. Auch deswegen können die Häuser geöffnet bleiben. Die Hygiene- und Abstandsregeln, die wir seit Beginn der Pandemie in unseren Dienststellen anwenden, führen wir uneingeschränkt weiter. (STIKO-Empfehlung) - Sind Sie der Meinung, dass ungeimpfte Menschen, die sich testen lassen würden, durch diese Regelung diskriminiert werden?
Nein. Alle Anliegen unserer Kundinnen und Kunden werden geklärt. Ungeimpfte Menschen oder Kundinnen und Kunden, die uns ihren Status nicht mitteilen möchten, werden selbstverständlich telefonisch oder per Video beraten und können auch unsere Online-Angebote nutzen. In allen Arbeitsagenturen sind dafür weiterhin Sonderrufnummern eingerichtet. Ganz unabhängig vom Impfstatus haben viele Kundinnen und Kunden den telefonischen Service und die Online-Angebote seit Beginn der Pandemie sehr geschätzt und rege genutzt. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist am Notfallschalter auch unabhängig vom Impfstatus möglich.
In dem von Frau Thalhammer veröffentlichten Link, den wir auch als Beleg in dem Originaltext belassen haben, handelt es sich um ein kürzlich hinzugefügtes oder angepasstes Dokument des Robert Koch Instituts vom 19. November 2021 nach Beginn der Impfpflichtdiskussion. Voraus gingen die auf wissenschaftlicher Basis erfolgten Eingeständnisse von Dr. Wieler und Prof. Drosten in Bezug darauf, dass eine Impfung möglicherweise lediglich vor einem schweren Verlauf schützt. Diese in den letzten Tagen (als Rettungsversuch?) des RKI veröffentlichte Seite zeigt einen Verweis auf zwei Studien zum Onlineportal MedRxiv, auf welchem keine Studien veröffentlicht, sondern nur reproduziert werden. Darunter enthält das Portal auch zahlreiche Studien, die keine Veröffentlichung in wissenschaftlichen Fachmagazinen erfahren haben, sondern “privat” durchgeführt wurden. Warum also nicht auf Originalstudien verlinkt wird, wie z. B. in dem New England Journal of Medicine ist fraglich oder somit klar.
Oberhalt beider Studien, auf die sich das RKI im schnell verfassten Text beruft, heißt es im Klartext und ausdrücklich noch einmal:
“Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Vorabdruck, der noch nicht von Fachkollegen überprüft wurde [was bedeutet das?]. Er berichtet über neue medizinische Forschung, die noch nicht bewertet wurde und daher nicht als Leitfaden für die klinische Praxis dienen sollte.”
Im Klartext heißt das: Nach den unumgänglichen eingeforderten Stellungnahmen von Dr. Wieler und Prof. Drosten versucht das RKI hier auf Basis fragwürdiger Studien, welche noch kein peer-review erhalten haben, eine wissenschaftliche Aussage zu treffen. Die Arbeitsagentur nimmt dies als Grundlage, um entgegen der Behauptungen zur Antwort von Frage 4 Menschen ohne Impfung zu diskriminieren.
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[…] Überträgerzeit der Geimpften. Diese zuvor noch nicht aufgetauchten Behauptungen beruhen auf zwei verlinkte Studien, die auf einem Reproduktionsserver hochgeladen wurden. Die Studien sind, das steht in Fettschrift […]
[…] es in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit, welche schon vor einer Woche durch einen Skandal auf sich aufmerksam machte, welcher fernab jeglicher Realität seinen Ursprung […]
[…] Maßnahmen auf schnell verfasste Einzelseiten des RKI stützt, welche sich wiederum auf unveröffentlichte und nicht für die medizinische Praxis geeignete Studien stützen. Verschwörungstheorien fanden bereits von Seiten der Merkel-Regierung […]
[…] Stefan Raven News als erstes Magazin berichtete, beriefen sich diverse Institutionen, Politiker und Ämter bzgl. der 2G-Regelungen auf Aussagen auf […]
[…] dass die Aussage des RKI über eine Schutzwirkung bzgl. Ansteckung von Seiten der Impfung nur auf zwei unveröffentlichte und nicht für die medizinische Praxis geeignete Studien beruht. Stattdessen wird Rafael als Publizisten vorgestellt, die über den Rechtsextremismus […]
[…] Dafür gibt es jedoch keine wissenschaftliche Evidenz. Die einzige Quelle, die das angibt, ist das Robert Koch Institut, welches sich auf zwei unveröffentlichte, nicht für die medizinische Praxis z…. Unter den Nebenwirkungen wird auch nichts von Perikarditis oder Myokarditis berichtet. Den Flyer […]
[…] in Frage gestellt werden. Wenn es sich bei diesen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen um nicht veröffentliche und nicht für die medizinische Praxis taugliche Studien, einem gefährlichen Omikron-Verlauf in Südafrika, der gar nicht existierte oder der fehlenden […]
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