Stephan ProtschkaStephan Protschka, Bild: AfD

Gestern Abend wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen, welches Maßnahmen enthält, die dem prognostizierten Insektenrückgang entgegenwirken sollen. Die AfD-Bundestagsfraktion votierte mit Ablehnung, weil die Ausweitung des gesetzlichen Biotopschutzes auf artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Bauern darstellt.

Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:

„Es ist falsch, dass die Regierungskoalition die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von artenreichem Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern nun gesetzlich stark einschränkt. Ohne Bauern gäbe es diese wichtigen Elemente unserer schönen Kulturlandschaft nicht. Diese Biotope wurden von Bauern freiwillig geschaffen, erhalten und gepflegt.

Für die betroffenen Bauern sind diese staatlichen Eigentumseingriffe mit massiven Einkommensrückgängen verbunden. Wir lehnen das entschieden ab. Effektiver Insektenschutz kann nur gemeinsam mit den Bauern gelingen und nicht gegen sie. Anstelle ordnungsrechtlicher Eingriffe müssen einkommenswirksame Anreize geschaffen werden.“

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