Gestern hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach gegen die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, wegen einer Äußerungen im Bundestag Strafanzeige erstattet. Von Storch erklärt hierzu:
“Ich habe heute Gesundheitsminister Lauterbach bei der Berliner Polizei wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 164 (1) StGB ‚Falsche Verdächtigung‘ angezeigt. Herr Lauterbach hat eine gegen mich gerichtete Strafanzeige wegen ‚Beleidigung‘ öffentlich gemacht und will so eine angeblich von mir im Plenarsaal des Bundestages getätigte Äußerung strafrechtlich ahnden lassen. Das Vorhaben des Gesundheitsministers ist zum Scheitern verurteilt. Kenntnis der Verfassung hätte Herrn Lauterbach vor seinem Fehler bewahren können: Beleidigungen durch Abgeordnete im Bundestag können gar nicht strafrechtlich verfolgt werden, dem steht Artikel 46 Absatz 1 GG entgegen. Die freie Rede und der Streit der Meinungen ist für eine funktionierende Demokratie schlechthin konstituierend und so wichtig, dass die Väter unserer Verfassung jede Einschränkung verhindern wollten. Sollte Herr Lauterbach die Vokabel ‚irre‘ hingegen als Diagnose seiner Person und nicht als politische Meinungsäußerung werten, wäre dies ein klinischer Befund und damit dem Beweis zugänglich. Das öffentliche Interesse hieran dürfte groß sein.
Es ist aber an der Zeit, das Recht der freien Rede insgesamt zu verteidigen, auch und insbesondere gegen Amtsträger der Bundesregierung. Das betrifft alle Bürger. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Meinungsfreiheit als eines der elementaren Grundrechte von Regierung, Bundespräsidenten, Verfassungsschutz und Bundesverfassungsgericht zunehmend ausgehebelt wird im Kampf der Altparteien gegen Andersdenkende, gegen friedliche demonstrierende Bürger und gegen die einzige echte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag. Wenn der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Harbarth erklärt, dass der Gebrauch der Freiheitsrechte dazu geeignet sein könne, die Verfassungsordnung zu delegitimieren, sollten sämtliche Alarmglocken schlagen. Die Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes schützen den Bürger vor dem Staat und nicht die Regierung vor dem Bürger.”
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