Beatrix von Storch

Heute haben die drei Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke) in der Bundespressekonferenz einen interfraktionellen Gesetzentwurf vorgestellt, der ein Recht auf Hilfe beim Suizid statuieren würde. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Anfang vergangenen Jahres ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte.

Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch:

„Nach meiner persönlichen Überzeugung verstößt so ein Gesetz gegen die abendländische Ethik, die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens und die Menschenwürde. Wir müssen der Kultur des Todes eine Kultur des Lebens entgegensetzen und alles in unserer Macht Stehende tun, um alten und kranken Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen.

Aber dieses Gesetz würde, falls so verabschiedet, zur Erhöhung der Selbstmordrate in Deutschland beitragen. Tatsächlich geht aus Studien von Medizinethikern hervor, dass die Zahl der Selbstmorde in Ländern, die die Sterbehilfe ‚liberalisiert‘ haben, eindeutig zunimmt. Mit so einem Gesetz wird der Druck auf alte, kranke, pflegebedürftige, ‚unproduktive‘ Menschen zum ‚sozialverträglichen Ableben‘ dramatisch zunehmen. Das ist furchtbar.“

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