Berlin: (hib/MWO) – Die Bundesregierung hat den Bundestag in einer Unterrichtung (19/31839) über den Bericht über die im Jahr 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von kinderpornografischen Darstellungen im Internet informiert. Wesentlicher Gegenstand des Berichts sei die statistische Auswertung der Löschbemühungen sowie eine Übersicht über Löschmaßnahmen. Eine seriöse Angabe über die tatsächliche Gesamtanzahl von Missbrauchsdarstellungen im Internet könne der Bericht allerdings nicht leisten.
Wie es in dem Bericht heißt, bildet die Anzahl der jährlich beim Bundeskriminalamt (BKA) sowie den Beschwerdestellen eingegangenen berechtigten Hinweise auf kinderpornografische Inhalte die Basis für die Erhebungen. Im Jahr 2020 seien insgesamt 6.821 (2019: 7.639) Hinweise zu solchen Inhalten im WWW (In- und Ausland) durch das BKA und die Beschwerdestellen statistisch erfasst worden. 1.728 Fälle (25,3 Prozent) seien im Inland und 5.093 Fälle (74,7 Prozent) im Ausland gehostet worden (2019: 1.857 Fälle beziehungsweise 24,3 Prozent im Inland; 5.776 Fälle beziehungsweise 75,7 Prozent im Ausland).
Die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalte gelingt dem Bericht zufolge in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte, da die Anzahl der Verfahrensschritte geringer sei. So seien 73,4 Prozent aller Inhalte in der Bundesrepublik spätestens nach zwei Tagen gelöscht worden (2019: 79,8 Prozent). Nach einer Woche seien 98,6 Prozent aller Inhalte gelöscht gewesen (2019: 99,7 Prozent). Der durchschnittliche Verfügbarkeitszeitraum im Internet habe bei 1,66 Tagen gelegen (2019: 1,42 Tage).
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