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Seit Januar 2018 wurden 641.014 Reiseausweise an sogenannte Flüchtlinge, davon 347.049 an syrische Staatsbürger, 89.460 an Personen aus dem Irak und 39.591 aus Afghanistan ausgegeben, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ergibt. Zum Vergleich: Noch im Jahr 2007 waren lediglich 607 derartige Dokumente ausgegeben worden. Allein 177.383 dieser Ausweise wurden in Nordrhein-Westfalen ausgestellt.

Der Reiseausweis für Flüchtlinge soll gemäß Art. 28 Abs. 1 GFK Flüchtlingen Reisen außerhalb des Gebietes ihres rechtmäßigen Aufenthaltsortes ermöglichen.

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner, der diese Anfrage federführend erstellte, hebt hervor, dass die Zahlen auf gleichbleibend hohen Niveau sind und sich keine Entspannungen zeigen. Weiterhin beunruhigt ihn, dass der Flüchtlingsreiseausweis auf Grundlage von Daten erstellt werden kann, die durch den Antragsteller selbst angegeben werden und frei erfunden sein können. Brandner wundert, dass offenbar Reisen unter den Migranten sehr verbreitet ist:

„Meines Erachtens sollte das Verreisen nicht oberste Priorität bei wirklich Schutzsuchenden haben. Wenn die Menschen vor Krieg und Verfolgung fliehen, dann brauchen sie ein Dach über dem Kopf und etwas zu essen und keine Reisen. Mir ist unverständlich, woraus sich die offensichtlich hohe Nachfrage nach Reiseausweisen ergibt.“

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