Berlin: (hib/FLA) – Unklarheiten rund um die Spurenlage im und am Tat-Lkw beim Anschlag auf den Weihnachtsmarkt 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz haben sich auch bei einer Sachverständigen-Anhörung des 1. Untersuchungsausschusses unter der Leitung von Klaus-Dieter Gröhler (CDU) nicht ausräumen lassen. Eine der zentralen Fragen der parlamentarischen Untersuchung: War der Tunesier Anis Amri der Alleintäter? Es hätten sich auffallend wenig DNA-Spuren und Fingerabdrücke finden lassen, sagten die Spezialisten für DNA, Cornelius Courts, und für Daktyloskopie, Ulrich Gerstel. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass mehrere Retter in das Führerhaus geklettert seien, um sich um den polnischen Lkw-Fahrer zu kümmern. Es sei nicht von vornherein klar gewesen, dass er erschossen worden war.
In ihrem vom Ausschuss bestellten Gutachten kamen Courts und seine Mitarbeiterin Annica Gosch vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein zu dem Schluss, dass das Spurenbild vereinbar sei mit der Beschreibung des Tathergangs durch das BKA. Es seien jedoch auch andere Interpretationen möglich.
Damit hob Courts unter anderem darauf ab, dass er Hinweise auf eine weitere Person im Führerhaus gefunden habe, von ihm als “UP2” angesprochen, die neben Amri im Führerhaus gesessen haben könnte. Auch von dieser Person seien ähnlich wenige DNA-Spuren gefunden worden wie von Amri. Hinweise auf Amri und auf UP2 hätten sich weder am Lenkrad noch am Zündschlüssel oder an Handbremse oder Schalthebel befunden. Courts nannte es absolut möglich und sinnvoll, noch jetzt im Nachhinein bei den damals eingesetzten Ersthelfern DNA-Proben zu nehmen und auch mit dem Profil von UP2 zu vergleichen. Ein Abgleich biete sich zudem an mit Personen in Polen, die außer dem in Berlin erschossenen Fahrer berechtigt waren, den später beim Anschlag verwendeten Lkw zu steuern.
Gerstel, der im Landeskriminalamt Schleswig-Holstein arbeitet, erläuterte, er habe sich mit 50 Asservaten und Teilasservaten im und am Lkw befasst und etwa Spuren vom Fahrer an Bierdose und Laptop festgestellt, von Amri an einem Geldschein und an der Außentür. Er habe nur Spuren gefunden, die diesen beiden zugeordnet werden könnten. Kunststoff-Lenkräder, beispielsweise, seien für die Sicherung von Fingerabdrücken suboptimal.
Die Spurenlage, auf die die Ermittler trafen, habe nicht das Spurenbild widergespiegelt, wie es sich kurz nach dem Anschlag gezeigt hätte, machte auch Christian Friedrich Matzdorf, Kriminaltechniker von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, deutlich – mit Verweis auf den Einsatz der Rettungskräfte. Auch er verwies darauf, dass manche Oberflächenbeschichtungen in Fahrzeugen verhinderten, dass DNA oder Fingerabdrücke haften könnten.
Ungeachtet solch schwierig zu beurteilender Einzelaspekte kam Matzdorf zu dem Befund, dass Amri wohl der alleinige Täter beim Anschlag gewesen sei. Dies lege die Gesamtwürdigung der Spuren nahe, ob Auswertung von Telekommunikationsdaten und Videoschnipseln oder Zeugenaussagen. Zwar seien alternative Szenarien seriös nicht auszuschließen. Aber er sehe keinerlei Hinweise darauf, dass die Ermittlungen einseitig oder falsch durchgeführt worden seien oder dass es dabei fachliche Mängel gegeben habe.
Sandra Schmidt, Expertin für Einsatzlehre und Führungslehre ebenfalls an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, machte klar, dass zwangsläufig Veränderungen am Tatort nicht dokumentiert und Spuren nicht konserviert worden seien. Es sei unausweichlich, dass ein solcher Tatort verändert werde. So wisse man ja erst im Nachhinein, wo die Toten oder Verletzten gelegen hätten. Eine Frage vor Ort sei auch, ob es vielleicht Sprengfallen gebe. Die Gefahrenabwehr habe in jedem Fall Priorität.
Schmidt erläuterte, nicht zuletzt das Attentat von Breitscheidplatz habe dazu geführt, dass die Polizeidienstvorschriften vergleichbaren Lagen angepasst worden seien. Dem sei ein langer Abstimmungsprozess zwischen den Polizeien der Länder und des Bundes vorangegangen.
Als Zeuge setzte sich Bundesanwalt Horst-Rüdiger Salzmann mit den Sachverständigen auseinander. Er sagte, die von Courts geforderten DNA-Abgleiche seien durchaus erfolgt – nämlich einerseits in Polen und andererseits bei 34 Rettungs- und Bergungskräften. Auf UP2 gebe es trotz anhaltender Ermittlungen keine Hinweise. Womöglich müsse man damit leben, dass sie auf Dauer unbekannt bleibe. Denkbar sei, dass die DNA-Spur beim Besuch von Fernfahrer zu Fernfahrer gelegt worden sei, wie dies nicht unüblich sei.
Erster Kriminalhauptkommissar M. G. vom Bundeskriminalamt sah durch die Gutachten die Erkenntnisse seiner Behörde bestätigt. Insbesondere sei der Schluss, dass Amri nicht der Täter sei, aus den Gutachten nicht zu ziehen.
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