BER FlughafenBER

Berlin: (hib/HAU) – Die Bundesregierung will eine mögliche Teilentschuldung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) als Betreiberin des Hauptstadtflughafens BER „konstruktiv prüfen“. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss deutlich. Die FBB werde weiterhin auf die Unterstützung durch die Gesellschafter, den Bund und die Länder Berlin und Brandenburg, angewiesen sein, sagte Bilger. Zu den Belastungen, die die FBB schon vor Corona habe tragen müssen, seien nun noch die mit der Pandemie zusammenhängenden Einschränkungen für den BER gekommen. Die Geschäftsführung der FBB, so der Staatssekretär, rechne erst ab 2025 wieder mit einer Normalisierung des Flugverkehrs.

Das aus Sicht der FBB-Geschäftsführung notwendige Sanierungskonzept, das den Gesellschaftern am 19. März 2021 vorgelegt worden sei, sehe nun vor, das die Gesellschafter ab 2022 in fünf jährlichen Teilschritten insgesamt 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Auf den Mitgesellschafter Bund entfielen dann 500 Millionen Euro, sagte Bilger. Von den 1,9 Milliarden Euro seien 1,1, Milliarden Euro für die Teilentschuldung der FBB und rund 800 Millionen Euro als Liquiditätshilfen vorgesehen. Außerdem sehe das FBB-Konzept vor, das die als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellten Corona-Hilfen aus den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro in Zuschüsse umgewandelt werden. Mithin sollen der FBB also 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschafter hätten zudem eine Patronatserklärung „unter Haushaltsvorbehalt“ für die Absicherung der Finanzierung der FBB im Jahr 2022 abgegeben, sagte Bilger. Der Bund, so der Verkehrsstaatssekretär vor den Abgeordneten, stehe zu seiner Verantwortung für die FBB und auch den BER.

Ob der Businessplan der FBB-Geschäftsführung ausreichend sei, werde sich zeigen, hieß es von Seiten der Unionsfraktion in der anschließenden Diskussion. Dies sei auch abhängig vor der Corona-Pandemie und der Entwicklung des Reise- und Tourismussektors. Wenn es in diesem Bereich wieder aufwärts gehe, müssten FBB und BER gut vorbereitet sein, forderte ein Fraktionsvertreter. Nötige Investitionen müssten daher jetzt durchgeführt werden, um nicht später in Kapazitätsprobleme zu geraten.

Der BER sei schon vor seiner Eröffnung pleite gewesen, sagte ein Vertreter der AfD-Fraktion. Ein Gewinn gegenüber den Flughäfen Tegel und Schönefeld sei nicht erkennbar.

Für die SPD-Fraktion hört sich die Idee einer Teilentschuldung sehr sinnvoll an. Ohne eine solche sei eine Wirtschaftlichkeit der FBB erst deutlich später gegeben. Auch wäre eine Kreditaufnahme auf dem Kapitalmarkt ohne Teilentschuldung erst deutlich später möglich, sagte eine Fraktionsvertreterin. Geklärt werden müsse aber der Zeitplan für die Verabschiedung der Hilfen durch den Haushaltsgesetzgeber.

Für die FDP-Fraktion stellt sich unter anderem die Frage, ob die aufgerufenen 2,4 Milliarden Euro bis 2026 ausreichen, oder ob schon jetzt absehbar sei, das dann noch weitere Zahlungen erforderlich würden. Den Fraktionsvertreter interessierte zudem, ob die Bundesregierung plant, ihre Gesellschaftsanteile an der FBB zu veräußern.

Nach dem Schallschutz am BER erkundigte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Obwohl der Flughafen inzwischen in Betrieb ist, sei ein Großteil der Anwohner noch nicht geschützt, kritisierte er.

Nach Gesprächen der Bundesregierung mit der EU-Kommission zum Thema Beihilferecht fragte ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er wollte außerdem wissen, ob es einen Investor gibt, der am BER interessiert ist.

Nach Auskunft von Staatssekretär Bilger gibt es diesen nicht. Auch verfolge der Bund keine konkreten Pläne, um seine Anteile zu veräußern. Was den Zeitplan für die Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel für die FBB angeht, so werde dies derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft, sagte er. Das Konzept der FBB-Geschäftsführung sei nach Ansicht der Bundesregierung valide. Dies sei auch das Ergebnis einer externen Überprüfung gewesen. Zum Thema Beihilferecht sei die Bundesregierung in Gesprächen mit der EU-Kommission, sagte Bilger. Lärmschutzmaßnahmen, so der Verkehrsstaatssekretär, würden weiterhin umgesetzt. Ein Budget dafür sei vorhanden.

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