Berlin: (hib/PEZ) – Der Bundesrechnungshof hat das Bundeswirtschaftsministerium erneut für sein Energiewende-Management kritisiert. Das Ministerium müsse sein Monitoring zur Versorgungssicherheit vervollständigen und dringend Szenarien untersuchen, die aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken zuverlässig abbilden, erklärt die Behörde in ihrem “Bericht nach Paragraf 99 der Bundeshaushaltsordnung zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizität”, den die Bundesregierung als Unterrichtung (19/28689) vorgelegt hat. “Außerdem hat es immer noch nicht festgelegt, was es unter einer preisgünstigen und effizienten Versorgung mit Elektrizität versteht”, fügt der Bundesrechnungshof dazu. Er empfiehlt eine grundlegende Reform der staatlich geregelten Energiepreis-Bestandteile, gerade mit Blick auf die Entwicklung von Strompreisen.
Konkret mahnt der Bundesrechnungshof dazu, das Monitoring bei der Versorgungssicherheit am Strommarkt, der Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit zu vervollständigen. “Dazu gehören insbesondere die Pläne zur Vermeidung von Netzengpässen und zur Wasserstoffgewinnung sowie der Kohleausstieg.” Nur so könne realen Gefahren für die Versorgungssicherheit wirksam begegnet werden.
Auch Strategien bezüglich der Bezahlbarkeit von Strom fehlen dem Bundesrechnungshof. Das Ministerium habe nach wie vor nicht bestimmt, was es unter einer preisgünstigen und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität versteht. Es brauche Indikatoren, bis zu welchem Niveau Strom als preisgünstig gilt. Ohne eine durchgreifende Preisbestandteils-Reform bestehe das Risiko, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und die Akzeptanz für die Energiewende zu verlieren.
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