In einer schriftlichen Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Andreas Bleck an die Bundesregierung behauptet diese, ihr lägen zur Zahl und Art der Vorstrafen der mit dem Flugzeug aus Afghanistan evakuierten ausländischen Staatsbürger im Bundeszentralregister keine Erkenntnisse vor.
Dazu erklären Bleck und der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, Mitglied im Ausschuss für Inneres, Bau und Heimat:
„Die Bundesregierung missachtet das Fragerecht der Bundestagsabgeordneten, indem sie ihnen auskunftspflichtige Informationen vorenthält. Die Behauptung, sie habe keine Erkenntnisse, ist falsch. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat zwischenzeitlich zugegeben, dass mehrere evakuierte ausländische Staatsbürger in Deutschland bereits vorbestraft sind. Die Bundesregierung möchte hier ihr Unvermögen kaschieren, dass sie bei denen, die die Flugzeuge bestiegen haben, keinen sekundenschnellen Fingerabdruckabgleich vorgenommen hat. Selbstverständlich liegen die Fingerabdrücke der Straftäter vor. Dieses Versäumnis stellt ein noch größeres Versagen als bei der Grenzöffnung 2015 dar.
Wir fordern von der Bundesregierung endlich Aufklärung bei den Evakuierungsflügen. Die Mehrheit der evakuierten ausländischen Staatsbürger gehört offenbar nicht zu den Ortskräften. Hier hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mit falschen Versprechungen vor vollendete Tatsachen gestellt. Auch die Beantwortung der schriftlichen Frage wäre für die Bundesregierung unangenehm. Denn durch ihr unverantwortliches Handeln bei den Evakuierungsflügen hat sie die ohnehin schon angespannte Gefährdungslage für das Land und die Bürger weiter verschärft.“
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