Berlin: (hib/EIS/Raven) – Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch soll geändert werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/25319) vor, der unter anderem vorsieht, einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen.

Künftig sollen nach einem EuGH-Urteil Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt sein, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Das bedeute, dass für Zusatzstoffe wie Vitamine künftig das Erfordernis entfällt, eine Erlaubnis zu beantragen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden.

Zudem regelt der Gesetzentwurf Einzelheiten dazu, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen ist. Dazu sollen die Lebensmittelüberwachungs-Behörden anonym Online-Bestellungen tätigen können, um Proben entnehmen zu können.

Was die Bundesregierung hier außer Acht lässt: Menschen, die aufgrund einer Serotoninstörung, Panikattacken oder Depressionen einen Serotoninwiederaufnahmehemmer wie beispielsweise das Medikament Paroxat nehmen, können Lebensmitteln so nicht entnehmen, ob diesen zusätzlich die Aminosäure L-Tryptopham in großen Teilen zugesetzt wurde. Die Einnahme dieser Aminosäure bei gleichzeitiger Verwendung des Medikaments kann zum sogenannten Serotoninsyndrom und somit zum Tod führen.

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Man muss kein Linguist sein, um in diesem Gesinnungsdiktat, das erwachsenen Menschen verbieten will, so zu sprechen, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist, eine volkspädagogische Erziehungsmaßnahme zu erkennen.

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