WahlWahl

Wiesbaden (ots)Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 17. September 2021 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom Vortag im Rechtsstreit des Bundeswahlleiters mit dem Meinungsforschungsinstitut forsa bis zu einer Entscheidung des Senats über die vom Bundeswahlleiter eingelegte Beschwerde ausgesetzt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass bei einer Veröffentlichung von Ergebnissen der Wählerumfragen vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte am 16. September im Wege einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass es nicht gegen § 32 Absatz 2 Bundeswahlgesetz verstößt, wenn forsa vor Ablauf der Wahlzeit der Bundestagswahl am 26. September 2021 um 18:00 Uhr Ergebnisse von Befragungen veröffentlicht, denen als aggregierter (nicht gesondert ausgewiesener) Bestandteil auch die Angaben von Briefwählerinnen und Briefwählern über ihre bereits getroffenen Wahlentscheidungen zugrunde liegen.

Aus Sicht des Bundeswahlleiters stellt die Veröffentlichung von Umfragen vor Ablauf der Wahlzeit einen Verstoß gegen § 32 Absatz 2 Bundeswahlgesetz dar, wenn Briefwählerinnen und Briefwähler nicht nur nach ihrer Wahlabsicht, sondern nach ihrer Wahlentscheidung gefragt werden, also ob sie schon und wie sie gewählt haben. Der Bundeswahlleiter hatte daher beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingelegt.

Newsletteranmeldung

Werbung

Artikel-Ende


Auf deine Mithilfe kommt es an!

Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.

Diese Arbeit ist nur mit deiner Unterstützung möglich!

Helfe mit und stärke kritischen, unabhängigen Journalismus, der keine Rundfunkbeiträge oder Steuergelder bekommt, und keinen Milliardär als Finanzier hat. Als Journalist bin ich nur der Wahrheit und der Wissenschaft verpflichtet. Doch daher bin ich auch auf die freiwillige Unterstützung meiner Leser angewiesen.

Herzlichen Dank im voraus!

Per PayPal. 

Alternativ via Banküberweisung, IBAN: BE02 9741 0271 6040 BIC: PESOBEB1 (Kontoinhaber: Stefan Michels)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert