BundesverfassungsgerichtBundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Verweigerung der Ausschussvorsitze abgelehnt. Der AfD-Fraktion, die im Deutschen Bundestag immerhin 10 Prozent der Wähler repräsentiert, werden die ihr nach der Geschäftsordnung des Bundestages zustehenden Vorsitze sowie die stellvertretenden Vorsitze in insgesamt sechs Bundestagsausschüssen vorenthalten. Das Bundesverfassungsgericht hält die Frage im heute veröffentlichten Beschluss mit dem Aktenzeichen 2 BvE 10/21, ob diese Verletzung demokratischer Gleichberechtigung einen Verfassungsbruch darstellt, für nicht eilbedürftig. Die Hauptsache sei offen und werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Dazu teilt der parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:

„Heute ist mal wieder ein schlechter Tag für die parlamentarische Demokratie. Der AfD-Bundestagsfraktion wird eine faire Teilhabe an der parlamentarischen Arbeit verweigert. Wir werden weiter mit unlauteren Mitteln ausgegrenzt. Erstaunlich auch: Bereits gestern haben die anderen Fraktionen die ihnen erst mit der heutigen Entscheidung zugewiesene Beute unter sich weiter aufgeteilt: Sie bereichern sich an den der AfD zustehenden Ausschussvorsitzen, indem sie unter anderem die zugehörigen Räume im Bundestag sowie die Leitungsplätze auf Delegationsreisen für sich selbst übernehmen. Das Hauptsacheverfahren ist weiterhin offen, wird aber wohl noch lange dauern. Unverständlich bleibt, warum das Bundesverfassungsgericht für das Eilverfahren fast sechs Monate brauchte und nicht diese Zeit bereits für das Hauptsacheverfahren genutzt hat.“

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